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PDPA

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PDPA Constitution German Translation

German translation for the PDPA Constitution.

PDPA-VERFASSUNG

Überblick Die PDPA ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die keine Erträge an die Aktionäre ausschüttet. Das bedeutet, dass wir ein gemeinnütziger Verein sind. Die PDPA ist eingetragen und hat stimmberechtigte Mitglieder.

Es wird von einem Board of Directors geleitet und wird vom Companies House registriert und reguliert. Der PDPA „The Company“ verabschiedet eine Gründungsurkunde und Satzung, die beim Companies House eingereicht wird und hier verfügbar ist.

Diese Satzung wird vom PDPA-Vorstand auf der Jahreshauptversammlung 2021 validiert und die Mitglieder werden über die Aktualisierung informiert. Als Referenz sind die Aktualisierungen fett hervorgehoben.

Zweck des PDPA:

  • Mitglieder darin zu unterrichten, wie man ein professioneller Sportler wird
  • Um möglichst alle Mitglieder zu vertreten
  • Den Mitgliedern die Möglichkeit zum Meinungsaustausch über alle Angelegenheiten zu geben, die den Spielablauf betreffen
  • Eine starke, einflussreiche, zielgerichtete und einheitliche Stimme in Angelegenheiten zu bieten, die unsere Mitglieder und unseren Sport betreffen
  • Den Sport fördern und weiterentwickeln
  • Um unsere offiziellen Partner und ihre spezifischen Dienstleistungen zu fördern, um die Karriere der Mitglieder zu unterstützen
  • Vertretung der Mitglieder in Diskussionen mit anderen verwandten Gremien, Institutionen, Verbänden und Organisationen
  • Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Verein eine gute Finanzlage behält, indem er mindestens 18 Monate lang Ausgaben für den vollständigen Betrieb des Vereins in den Rücklagen hält, ausgenommen die 2%-Umlage oder die Mitgliedseinnahmen
  • Partnerschaftlich mit der PDC, dem DRA und allen anderen verwandten Gremien zusammenzuarbeiten, um unsere Mitglieder in allen Aspekten unseres Sports zu vertreten
  • Den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zum gegenwärtigen Vorstand, seinen Finanzen, der Vereinsführung und anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Dartsport zu äußern
  • Um den Mitgliedern volle emotionale, finanzielle und gesundheitliche Unterstützung zu bieten
  • Um alle relevanten Informationen auf unseren aktuellen Plattformen bereitzustellen Um die DRA- und PDC-Regeln zu überprüfen und recherchierte Vorschläge anzubieten, um Änderungen in Regeln, Formaten, Veranstaltungen und dem allgemeinen Spielablauf zu beeinflussen, die unsere Mitglieder betreffen.

Mitgliedschaftskriterien:

  • Spieler müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um Mitglied der Professional Dart Players Association zu werden
  • Spieler über 16 und unter 18 Jahren werden zur Mitgliedschaft zugelassen, sofern sie die Lizenzgesetze kennen.
  • Die PDPA übernimmt keine Verantwortung, falls sich ein Mitglied nicht an die geltenden Lizenzgesetze hält
  • Die Mitgliedschaft ist eine Annahmeerklärung der PDPA-Satzung und des Verhaltenskodex sowie eine Vereinbarung zur Einhaltung der PDC- und DRA-Regeln
  • Mitglieder müssen ehrlich und ethisch handeln Alle relevanten Gebühren müssen bis zu den entsprechenden Terminen bezahlt werden.

Aufnahme der Mitgliedschaft:

  • Arten der Mitgliedschaft.
  • Vollmitgliedschaft (Tour Card Inhaber, Ehrenmitgliedschaft, PDPA Board)
  • Assoziierte Mitgliedschaft (Spieler, die an der Q-School gespielt haben und keine Tour Card gewonnen haben)
  • Junior-Mitgliedschaft (Spieler, die auf der Development Tour & World Youth Championship spielen, die keine Mitglieder sind
  • Tagesmitgliedschaft (Spieler, die an den Qualifikationsspielen der European Tour Host Nation teilnehmen, die keine Mitglieder sind.
  • Der Antrag auf Mitgliedschaft in der Professional Dart Players Association kann nur aufgrund der Anmeldung und Teilnahme an der Qualifying School gestellt werden, mit Ausnahme der Junior-Mitgliedschaft (Ausnahme ist ein Spieler, der als Associate zum Stichtag unter den Top 64 ist)
  • Die Junior-Mitgliedschaft hat den einzigen Zweck, Spieler auf der PDC Development Tour oder World Youth Championship zu kategorisieren, die sonst keine Mitglieder wären
  • Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt auf dem vom Verband vorgeschriebenen Formular
  • Alle Mitglieder sind dafür verantwortlich, den PDPA über alle Änderungen der personenbezogenen Daten zu informieren, und sind außerdem verpflichtet, jährliche Formulare zu personenbezogenen Daten einzureichen
  • Neue Tour Card-Inhaber müssen die Tour Card Induction des Jahres abschließen, um ihre PDPA-Mitgliedschaftskriterien zu erfüllen
  • Die Mitgliedsbeiträge für Voll-, Associate- und Tagesmitgliedschaften (einschließlich Q-School) werden entweder direkt oder über einen Dritten vollständig an die PDPA gezahlt. DRA-Sanktionsgebühren gelten auch für Mitglieder und können gleichzeitig mit der PDPA-Mitgliedschaft erhoben werden.

Ehrenmitgliedschaft:

  • Die Ehrenmitgliedschaft wird von der PDPA jedem Spieler, ob früher oder heute, in Anerkennung seiner Verdienste um den Dartsport verliehen. Die Ehrenmitgliedschaft befreit von der Zahlung des Jahresbeitrags und sie können nur dann an PDPA/PDC-Events teilnehmen, wenn sie den aktuellen PDC-Spielervertrag unterschrieben haben. Ehrenmitglieder, die nicht unterschrieben haben, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen und gelten als nicht spielende Mitglieder. Nicht spielende Mitglieder verzichten automatisch auf alle PDPA-Stimmrechte, es sei denn, sie gehören dem Vorstand an.

Dauer der Mitgliedschaft:

  • Die Mitgliedschaft bei der PDPA gilt für eine ganze Saison, d. h. vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres. Die PDPA genehmigt keine gekündigten Mitgliedschaften während der Saison ohne triftigen Grund, z. B. schwere Krankheit oder Verletzung, und stellt auch kein Kündigungsschreiben aus
  • Die Mitgliedschaft kann vom PDPA beendet werden, wenn ein Mitglied die Kriterien für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt oder die entsprechende Abonnementzahlung nicht leistet oder gegen PDPA, PDC oder DRA verstößt. Das Mitglied haftet jedoch für Mitgliedschaftsabonnements und andere Gebühren für das betreffende Jahr und es werden keine Rückerstattungen angeboten
  • Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch einstimmigen Beschluss auf einer Vorstandssitzung ausgesetzt oder beendet werden, wenn sie mit guten Gründen begründet wird oder ein schwerwiegender Regelverstoß vorliegt, wie vom PDPA-Vorstand festgestellt.

Verpflichtungen der Mitglieder:

  • Alle neuen Tour Card-Inhaber für jede bevorstehende Saison müssen an der Tour Card-Einführung teilnehmen, bevor Ranglisten-Events
  • Alljährlich werden Wohlfühlseminare zum Wohle aller Mitglieder veranstaltet. Tour Card-Inhaber müssen innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal an einem dieser Seminare teilnehmen.

Abgaben und Abonnements:

  • Eine Bedingung für die Mitgliedschaft ist der Abzug einer Abgabe von 2%, wobei der Prozentsatz dem zuvor vom PDPA-Vorstand festgelegten Prozentsatz von allen PDC-Preisgeldern entspricht. Die 2% Abgabe wird automatisch von der PDC von den gewonnenen Preisgeldern abgezogen und vollständig an die PDPA weitergeleitet.
  • Alle Mitgliedschaftsabonnements, einschließlich der Voll- und Assoziierten Mitgliedschaft, werden entweder direkt oder über ein Zahlungssystem eines Drittanbieters vollständig an die PDPA gezahlt.

Vertretungen:

  • Alle Mitglieder haben das Recht, sich bei allen Korrespondenzen, Diskussionen, Überweisungen, Anhörungen und Einsprüchen mit der Darts Regulatory Authority (DRA) durch den Verband vertreten zu lassen. Mitglieder müssen dies kraft schriftlicher Zustimmung als dokumentierten Teil ihrer PDPA-Mitgliedschaft (Opt-In) genehmigen. Mitglieder, die „angemeldet“ sind, haben die Möglichkeit, sich jederzeit durch schriftliche oder mündliche Bestätigung an den PDPA und DRA abzumelden.

Andere Dartverbände:

  • Die PDPA erkennt keine andere Darts Association außer der PDC und der DRA . an
  • Alle Spieler, die an die Verfassung und den Verhaltenskodex der PDPA gebunden sind, müssen die Genehmigung der PDPA haben, einem anderen Verband beizutreten, unabhängig davon, ob sie noch Mitglied sind oder nicht
  • Um an PDC-Events* teilnehmen zu können, müssen alle Spieler Mitglied der PDPA sein. (*Ausgenommen UK Open Amateur Qualifiers, Women’s Tour, Development Tour und einige World Series Events).

Jährliche Hauptversammlung:

  • Die PDPA hält jedes Jahr eine Jahreshauptversammlung ab. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, stimmberechtigt sind jedoch nur diejenigen, die zwei Jahre in Folge Mitglied waren.

Wählen: 

  • Bei jeder Jahreshauptversammlung hat jedes spielende Mitglied über 16 Jahren mit zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Stimme. Nominierungen für Amtsinhaber müssen am oder vor dem mitgeteilten Fälligkeitsdatum auf den entsprechenden Formularen beim Company Secretary eingehen.

Stimmrechtsvertretung:

  • Jedes spielende Mitglied im Alter von über 16 Jahren mit zwei aufeinanderfolgenden Jahren kann einen Bevollmächtigten (der ebenfalls Mitglied sein muss) ernennen, um an einer Jahreshauptversammlung in seinem Namen teilzunehmen und abzustimmen. Proxy-Nominierungen müssen vor dem mitgeteilten Fälligkeitsdatum schriftlich beim Company Secretary eingehen.

Hauptversammlungen:

  • Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlungen ein, zu denen alle Mitglieder nach Bedarf eingeladen werden. Der Vorsitzende beruft auf Antrag von 20 % der spielenden Mitglieder über 18 Jahre eine Mitgliederversammlung ein, sofern der Antrag schriftlich am Sitz eingeht und von allen antragstellenden Mitgliedern unterzeichnet ist. Eine Hauptversammlung ist mit einer Frist von einundzwanzig Tagen anzukündigen
  • Alle bei Sitzungen besprochenen Themen, Protokolle und andere im Zusammenhang mit Sitzungen verteilte Unterlagen sind privat und vertraulich und es ist eine Bedingung für die Mitgliedschaft, dass diese Angelegenheiten nicht an Nichtmitglieder weitergegeben werden.

Quorum:

  • Die Beschlussfähigkeit einer Hauptversammlung besteht aus 7 Mitgliedern über 16 Jahren. Ist eine Versammlung nicht beschlussfähig, müssen die Anwesenden die Versammlung auflösen und innerhalb von 7 Tagen erneut einberufen. Ist die Beschlussfähigkeit in der darauffolgenden Versammlung noch immer nicht erreicht, so wird die Versammlung von den anwesenden Mitgliedern einberufen, die beschlussfähig sind. 

Der Aufsichtsrat:

  • Es besteht ein ständiger Vorstand von bis zu sechs Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Hauptgeschäftsführer. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Hauptversammlung für zwei Jahre gewählt und können bei Wiederwahl zwei oder mehr aufeinanderfolgende Amtsperioden ausüben
  • Der Vorstand ist befugt, zusätzliche Mitglieder zu kooptieren
  • Die Beschlussfähigkeit bei allen Vorstandssitzungen besteht aus drei
  • Der Verein ist befugt, auf der Jahreshauptversammlung neue Vorstandsmitglieder zu ernennen, die mit den vom Verein zu beschließenden Aufgaben betraut sind.
  • Bewerbungen um eine Direktion werden nur angenommen, wenn der Bewerber seit zwei Jahren oder länger ununterbrochen Vollmitglied ist. Alle neuen Direktoren werden vorbehaltlich einer sechsmonatigen Probezeit in den Verwaltungsrat aufgenommen.

Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden:

  • Der Vorstand ernennt und wählt aus dem Kreis der gewählten Vorstandsmitglieder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, die die vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit können sie sich zur Wiederwahl anbieten.

Wahl des Hauptgeschäftsführers:

  • Der Vorstand beschäftigt und wählt auf vertraglicher Basis einen Vorstandsvorsitzenden, der auch zu den gewählten Vorstandsmitgliedern gehören kann und die ihm obliegenden Aufgaben wahrnimmt.

Aufgaben des Vorsitzenden:

  • Der Vorsitzende leitet die Versammlungen des Vereins und ist stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Er wird alles in seiner Macht Stehende tun, um das Wohlergehen des Vereins zu fördern und diese Aufgaben in seiner Eigenschaft als Vorsitzender gemäß den Anweisungen des Vorstands wahrzunehmen
  • Der Vorsitzende des Vereins vertritt den Verein, wann immer es die Gelegenheit erfordert, und er ist verpflichtet, seine Meinung in allen Angelegenheiten in fairer und ausgewogener Weise zu vertreten.

Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden:

  • Bei Abwesenheit des Vorsitzenden fungiert der stellvertretende Vorsitzende als Vorsitzender. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sind die anwesenden Mitglieder befugt, einen vorläufigen Vorsitzenden zu wählen, der die Geschäfte der Versammlung leitet.

Vertraulichkeit von Vorstandsangelegenheiten:

  • Alle Verwaltungsratsmitglieder müssen der entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zustimmen und diese unterzeichnen, wie vom Verwaltungsrat verlangt. Alle Vorstandssitzungen werden mit Protokollen dokumentiert.

Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden:

  • Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende können durch Beschluss einer Vorstandssitzung des Vereins abberufen werden.

Verhaltenskodex:

  • Der Verein beschließt einen Verhaltenskodex, dessen Einhaltung Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist.

Verfassungsänderung:

  • Der Vorstand kann jeden Teil dieser Satzung durch ordentlichen Beschluss in einer Vorstandssitzung widerrufen, ändern oder ergänzen. Mitglieder werden über ihre persönlichen Daten und die PDPA-Website benachrichtigt.

Gültigkeit der Verfassung:

  • Diese Satzung bleibt auf jährlicher Basis in Kraft, bis der PDPA-Vorstand etwas anderes festlegt. Dieser rollierende Zeitraum wird 5 Jahre nicht überschreiten.

Gültigkeitsdatum:

  • Die Verfassung wurde am 12. Oktober 2021 vom Vorstand der PDPA validiert. Die Mitglieder wurden entsprechend informiert.

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