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DRA Rules German Translation

WETTKAMPFREGELN DER DARTS REGULATION AUTHORITY (DRA)

DIE DARTS REGULATION AUTHORITY

Moore Tibbits Solicitors, 34 High Street, Warwick, Warwickshire, CV34 4BE, Vereinigtes Königreich

Den Schriftverkehr bitte adressieren an die Darts Regulation Authority unter der oben genannten Adresse.

Die Darts Regulation Authority ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im englischen Handelsregister eingetragen unter der Nr. 4509423.

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

EINLEITUNG

Die Darts Regulation Authority (DRA) ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine ihrer Hauptaufgaben ist die Einhaltung guter Grundsätze im Dartsport. Der DRA- Vorstand hat fünf Mitglieder: Nigel Mawer, Tim Ollerenshaw, Mike Titmus, Ritchie Gardner und Jake Marsh. Sie sind in keinem anderen Dartsgremium im Vorstand. Es sind unabhängige Individuen, die einen Querschnitt von Meinungen und Erfahrungen vor verschiedenen Hintergründen repräsentieren.

Das Ziel der DRA besteht darin, als Regulierungsbehörde für Darts weltweite Anerkennung zu erlangen und Verantwortung für die Aufstellung und Verwaltung der Sport- und Wettkampfordnung und Verordnungen zu haben, die das Image und Profil des Dartsports unter Profis und Amateuren aufwerten. Die Sport- und Wettkampfordnung der DRA ist das Fundament, auf dem die Verhaltensmaßstäbe für Spieler bei von der DRA genehmigten Veranstaltungen beruhen.

Mit dieser 2019 durchgeführten Überarbeitung der Sport- und Wettkampfordnung der DRA werden der Verhaltenskodex und die Spielregeln aktualisiert. Sie spiegelt die Veränderungen im Sport wider, die sich seit der ersten Veröffentlichung der Sport- und Wettkampfordnung im Jahr 2002 ergeben haben. Die vorliegende Ausgabe ersetzt alle früheren Versionen. Der Verhaltenskodex und die Wettkampfregeln in dieser Sport- und Wettkampfordnung sind fortan für alle von der DRA genehmigten Veranstaltungen maßgeblich.

Die DRA setzt die Beurteilung und Bewertung des Verhaltenskodexes und der Wettkampfregeln fort und veröffentlicht die an der Sport- und Wettkampfordnung vorgenommenen Änderungen und Aktualisierungen bei Bedarf. Auf der DRA-Website (www.thedra.co.uk) ist die jeweils aktuellste offizielle Sport- und Wettkampfordnung der DRA abgedruckt; hier werden auch alle Informationen zu späteren Änderungen veröffentlicht.

Nigel Mawer QPM
Vorsitzender der Darts Regulation Authority, Januar 2019

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

INHALT

  1. Gerichtsbarkeit
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Verhaltenskodex
  4. Pflichten der Spieler
  5. Allgemeine Spielregeln
    1. 5.1.  Verwaltung
    2. 5.2.  Wurf
    3. 5.3.  Beginn und Beendigung des Spiels
    4. 5.4.  Punktewertung
    5. 5.5.  Dartboards (Dartscheiben)
    6. 5.6.  Beleuchtung
    7. 5.7.  Oche und Spielbereich
    8. 5.8.  Spielregeln für Dartveranstaltungen
    9. 5.9.  Strafen beim Spiel
    10. 5.10.  Anmeldung
    11. 5.11.  Auslosung
    12. 5.12.  ReihenfolgederSpieler
    13. 5.13.  Übungswürfe
    14. 5.14.  Turnierspiel
    15. 5.15.  TieBreak
    16. 5.16.  Kleiderordnung
    17. 5.17.  Alkohol
    18. 5.18.  Anti-Doping
    19. 5.19.  ÄnderungenundErgänzungen
    20. 5.20.  UrheberrechtandenallgemeinenSpielregeln
  6. Disziplinarische Befugnisse der DRA
  7. Ordnungswidrigkeit
  8. Spielsperre vor einer Ermittlung oder Anhörung
  9. Der Disziplinarausschuss
  10. Einleitendes Verfahren
  11. Disziplinarverfahren
  12. Anhörung im Disziplinarverfahren
  13. Berufungen bei geringfügiger Ordnungswidrigkeit
  14. Berufungen gegen Feststellungen des Disziplinarausschusses
  15. Strafmaßnahmen
  16. Verzicht bei geringfügigen Verfahrensverstößen
  17. Kosten
  18. Vertraulichkeit
  19. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
  20. Alternative Lösung von

Streitfällen, Anlage 1 – DRA-Wettregeln
Anlage 2 – Verordnung 13 der DRA-Satzung

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

1 GERICHTSBARKEIT

1.1 Die Wettkampfregeln wurden im Einklang mit Verordnung 13 der Satzung der DRA (eine Kopie dieser befindet sich in Anlage 2 dieser Wettkampfregeln) aufgesetzt und gelten für alle Mitglieder der DRA, alle Spieler und andere Vertragsparteien, die sich diesen unterwerfen

(z. B. Nicht-PDPA-Mitglieder sowie die Manager und Vertreter von Spielern).

2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Bestimmte Begriffe und Formulierungen in diesen Wettkampfregeln haben folgende Bedeutung:

„Angeschlossene Organisation“

Jede Organisation, die die Wettkampfregeln der DRA übernommen hat und der DRA einen Mitgliedsbeitrag zahlt;
„Anti-Doping-Regelwerk“
Das Regelwerk der DRA ist das britische Anti-Doping-Regelwerk; „Berufungsausschuss“

Der Vorsitzende des Berufungsausschusses wird vom DRA-Vorstand ernannt und ist verantwortlich für die im Einzelfall erforderliche Bereitstellung von Mitgliedern des Berufungsausschusses sowie für alle Aspekte von Berufungen;
„Wette“

Ein Wetteinsatz oder eine andere Form der Finanzspekulation;

„Freilos“

Ein unangefochtenes Spiel, das in der automatischen Progression für den beteiligten Einzelspieler oder das beteiligte Team resultiert;
„Verbunden“
Eine Person, die mit einem Spieler verbunden ist, d. h. entweder ein Familienmitglied, ein Vertreter, ein Manager, ein anderer Spieler, der vom gleichen Manager wie der Spieler gemanagt wird, ein Geschäftspartner oder ein Verbündeter des Spielers;

„DRA“

Die Darts Regulation Authority, c/o Moore Tibbits Solicitors, 34 High Street,
Warwick, Warwickshire, CV34 4BE, Vereinigtes Königreich – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Handelsregisternummer 4509423;
„DRA-Vorstand“
Der Vorstand der DRA, wie in der Satzung der DRA angewiesen und definiert; „DRA-Wettkampfregeln“
Die Wettkampfregeln und Verordnungen, die die DRA gelegentlich in Übereinstimmung mit Verordnung 13 ihrer Satzung zusammenstellt, einschließlich, aber ohne Einschränkung der Wettkampfregeln in dieser offiziellen Sport- und Wettkampfordnung der DRA;
„Dartveranstaltung“
Ein Dartspiel oder Turnier, das unter der Gerichtsbarkeit der DRA oder im Einklang
mit den DRA-Wettkampfregeln stattfindet;
„Disziplinarausschuss“
Vom DRA-Vorstand ernannt, um sich jeder Ordnungswidrigkeit anzunehmen;
„Double“
Ein Abschnitt des Dartboards inkl. des Bulls Eye, in dem die Punkte doppelt zählen; „Sperrzone“
Ein klar markierter Bereich um die Abwurflinie (Oche), der den werfenden Spieler von seinem Gegner trennt;
„Gegen Bezahlung“
Eine Person handelt „gegen Bezahlung”, wenn sie vereinbart oder einwilligt, dass
sie oder eine andere Person einen mittel- oder unmittelbaren finanziellen Nutzen

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

oder anderen Nutzen aus dieser Handlung zieht (ausgenommen vom offiziellen Preisgeld und/oder von vertraglich vereinbarten leistungsbezogenen Zahlungen im Rahmen von Verträgen oder Sponsoringverträgen), und eine „Belohnung“ wird entsprechend ausgelegt;

„Game Shot“

Ein Wurf, der auf einem Double landen muss. Dadurch reduziert sich die gesamte Punktzahl eines Spielers für dieses Leg auf null und der Spieler gewinnt das Leg; „Unsportliches Verhalten“
Jede Handlung, die von einem Spieler während einer Veranstaltung ausgeübt wird, mit der er sich einen Vorteil verschaffen möchte, indem er einen Gegner verunsichert;

„Gast“

Jede Person, die von einem Spieler, Mitglied oder Veranstalter zur Veranstaltung eingeladen wird;

„Manager“ oder „Vertreter“

Jede Person, die auf irgendeine Weise und zu einem beliebigen Zeitpunkt in ihrer Eigenschaft als Vertreter, Repräsentant oder Berater eines Spielers, entweder direkt oder indirekt handelt, bei jedem beliebigen Aspekt der Verhandlungen, Vorkehrungen oder Ausführung jeglicher Art von Geschäftsvereinbarung, einschließlich von einer Trägerschaft;

„Schreiber“

Die vom Veranstalter ernannte Person, die die Punkte bei einem Spiel zählt; auch Scorer bezeichnet;
„Match“
Ein Dartspiel zwischen zwei Spielern oder zwischen zwei Mannschaften im Rahmen einer Dartveranstaltung;

„Spielbrett“

Das Dartboard, auf dem ein Spiel gespielt wird;

„Mitglied(er)“

Jedes Mitglied oder beliebige Mitglieder der DRA;

„Ordnungswidrigkeit“

Bedeutung laut Abschnitt 7;

„Nicht-spielende Position“

Die Position des nicht werfenden Spielers, während dieser seinen Wurf abwartet. Diese Position ist hinter dem werfenden Spieler und, sofern zutreffend, außerhalb der Sperrzone in einer Position, die offiziellen Amtsträgern oder den Medien nicht die Sicht versperrt;

„Oche (Abwurflinie)“

Die Linie, hinter der sich Spieler beim Wurf der Darts aufstellen;

„Offizielle(r) Amtsträger“

Jeder offizielle Amtsträger, der vom Veranstalter zur Ausübung eines Amts bei einer Dartveranstaltung ernannt wird;
„Teilnehmer“
Jeder, der an einer Dartveranstaltung teilnimmt, ob als Spieler oder offizieller Amtsträger, jede Person, die als bei der DRA registrierter Vertreter oder die ein Direktor, Funktionär, Angestellter, Vertreter oder Repräsentant des registrierten Vertreters ist, jeder Direktor, Funktionär oder Angestellte der DRA, der PDPA oder des PDC; und jede andere Person unter der Zuständigkeit der DRA, die auf jeden beliebigen Aspekt einer Dartveranstaltung Einfluss nehmen kann.

„PDC“

Abkürzung für die Professional Darts Corporation;

„PDPA“

Abkürzung für die Professional Dart Players Association;

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

„Spieler“

Jeder Dartspieler, unabhängig davon, ob er Mitglied ist oder nicht und ob er als Dartspieler bei der DRA registriert ist oder nicht und bei einer beliebigen Dartveranstaltung oder an einem Event nach DRA-Wettkampfregeln teilnimmt; auch alle Konkurrenten/Teilnehmer an von der DRA genehmigten Veranstaltungen, die keine Mitglieder der PDPA sind, mit ihrer Anmeldung zur Veranstaltung jedoch eingewilligt haben, sich bei ihrer Teilnahme an solchen Veranstaltungen den DRA-Wettkampfregeln zu unterwerfen.

Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Veranstaltung bis sieben Tage nach Abschluss der Veranstaltung;
„Spielervereinigung“
Jede offizielle Vereinigung, die sich für die Interessen der Spieler/Mitglieder einsetzt; „Kleiderordnung“

Die Kleidung, die ein Spieler bei einem Spiel trägt, sowie die Accessoires;

„Profi“

Eine Person, die den Sport gegen Bezahlung in Form von Preisgeldern oder Sponsorgeldern betreibt und nicht als Hobby;
„Veranstalter”
Jede Organisation oder Privatperson, die eine Dartveranstaltung ganz oder teilweise nach DRA-Wettkampfregeln bewirbt oder organisiert;

„Schiedsrichter“

Der offizielle Amtsträger, der für das Spielbrett oder bei einer Dartveranstaltung für den Ablauf auf der Bühne zuständig ist;

„Registrierter Vertreter” oder „registrierter
Manager“, ein Manager oder Vertreter, der
von der DRA lizenziert ist; „Verordnungen”
Die Satzung der Darts Regulation Authority, wie sie gelegentlich abgeändert wird; „Schreiber“

Siehe Begriffserklärung für „Marker“;

„Zweiter Schiedsrichter“

Ein offizieller Amtsträger, der vom Veranstalter beauftragt ist, dem
Schiedsrichter bei der Durchführung von Matches bei einer Dartveranstaltung
zu assistieren;
„Bühnenspiel/Offizieller Amtsträger/Schiedsrichter“
Dies bezieht sich insbesondere auf ein Match, das allein auf einer Bühne ausgetragen wird, im Allgemeinen vor einem Publikum, im Gegensatz zu mehreren Dartscheiben in einer Spielhalle; „Spielsperre“/„Gesperrt“
Der gesperrten Person ist die Anwesenheit oder Teilnahme an von der DRA genehmigten Aktivitäten oder an von der DRA anerkannten und nach den DRA- Wettkampfregeln organisierten Veranstaltungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spiel, Durchführung, Management, Organisation, Verwaltung oder Werbung, nicht gestattet;

„Turnierdirektor“

Die vom Veranstalter ernannte Person, die den Betrieb einer Dartveranstaltung beaufsichtigt;
„Turnieroffizieller“
Jeder offizielle Amtsträger, der vom PDC, einem Veranstalter oder einer angeschlossenen Organisation zur Ausübung seines Amts bei einer Dart- Veranstaltung ernannt wird;

„Turnier- und Wettkampfregeln“

Die spezifischen Wettkampfregeln für eine Dartveranstaltung, die vom PDC, einer angeschlossenen Organisation oder einem anderen Veranstalter festgelegt werden; „Turnierort“

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Der Ort, an dem eine Dartveranstaltung stattfindet.

  1. 2.2  Die weibliche/männliche Form schließt die jeweils andere Geschlechtsform ein.
  2. 2.3  Begriffe im Singular schließen Begriffe im Plural ein und umgekehrt.

3 VERHALTENSKODEX

  1. 3.1  Kein Spieler bzw. keine andere Person, der bzw. die an diese Wettkampfregeln gebunden ist, darf eine Stellungnahme machen oder eine Stellungnahme veranlassen oder eine Tat begehen oder veranlassen, die in der begründeten Ansicht der DRA dem Ruf des Dartsports wahrscheinlich schadet.
  2. 3.2  Kein Spieler bzw. keine andere Person, der bzw. die an diese Wettkampfregeln gebunden ist, darf auf eine Weise handeln, die begründet als den Interessen oder dem Ruf der DRA abträglich betrachtet werden kann oder die der DRA begründet schaden oder sie in Verruf bringen kann.
  3. 3.3  Die Spieler müssen sich stets (d. h. ob bei einer Dartveranstaltung oder auch sonst) auf angemessene und korrekte Weise verhalten, die ihrem Status als Profisportler gebührt.
  4. 3.4  Spieler dürfen nichts tun, was eine andere Person wahrscheinlich einschüchtert, beleidigt, schikaniert oder diskriminiert aufgrund von Behinderung, Religion, Rasse, Hautfarbe oder nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder sexueller Neigung.
  5. 3.5  Jeder Spieler muss an allen Dartveranstaltungen auf sportlich faire Weise teilnehmen und mit den Organisationen DRA, PDC und PDPA sowie einer anderen angeschlossenen Organisation oder dem Veranstalter kooperieren, um den Dartsport zu bewerben und zu entwickeln.
  6. 3.6  Die Spieler richten sich nach allen angemessenen Anweisungen des Turnierdirektors oder anderer Turnieroffizieller.
  7. 3.7  Die Spieler müssen den Teilnahmebedingungen jeder Dartveranstaltung, zu der sie sich angemeldet haben, entsprechen.
  8. 3.8  Jeder Spieler muss nach bestem Können an jedem Spiel und/oder an jeder Dartveranstaltung, zu der er sich angemeldet hat, teilnehmen und alle Spiele beenden. Ein Spieler, der ein Spiel aufgibt, obwohl er dieses noch gewinnen könnte, verstößt gegen diese Regel.
  9. 3.9  Kein Spieler, Mitglied oder offizieller Amtsträger darf im Zusammenhang mit irgendeiner Dartveranstaltung (darunter auch andere Dartveranstaltungen wie WDF- /BDO-Veranstaltungen) wetten oder eine Wette abschließen, irgendeinen Aspekt eines Matches im Voraus festlegen oder Insiderinformationen an andere Personen weitergeben, um einen Wettgewinn zu machen (siehe Wettvorschriften in Anlage A).
  10. 3.10  Spieler dürfen vor oder während einer Dartveranstaltung und unabhängig vom Ergebnis nicht vereinbaren, einen bestimmten Score zu erzielen oder eine Situation in einem Spiel herbeiführen oder das Preisgeld mit diesen Spielern teilen.
  11. 3.11  Kein Spieler oder Mitglied darf während einer Dartveranstaltung einen

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

Rundfunk-/Fernsehvertreter, den Veranstalter oder die Medien beschimpfen oder ignorieren bzw. ihnen ihre angemessene Bitten abschlagen.

  1. 3.12  Alle Spieler, Mitglieder und Gäste sehen von Verhaltensweisen ab, die begründet als unsportliches Verhalten vor, während und nach einem Match bei einer beliebigen Dartveranstaltung ausgelegt werden können.
  2. 3.13  Während des Matches ist es den Spielern untersagt, beleidigende Sprache zu verwenden oder beleidigende Sprache lautlos anzudeuten oder auf anstößige Weise zu gestikulieren.
  3. 3.14  Die Spieler dürfen ihre Darts zu keinem Zeitpunkt rücksichtslos werfen.
  4. 3.15  Wenn ein Spieler laut den Regeln einer Dartveranstaltung die Punktanzahl bei einem Match notieren soll oder vom Turnierdirektor dazu aufgefordert wird, gilt jedes Versäumnis als Verstoß gegen die DRA-Regeln.
  5. 3.16  Für jeden zu einer Dartveranstaltung geladenen Gast hat das jeweilige Mitglied oder der Spieler Verantwortung; es bzw. er kann für das Verhalten des Gastes verantwortlich gemacht werden, unabhängig davon, ob das Mitglied oder der Spieler zum Zeitpunkt eines unangemessenen Verhaltens des Gastes sich beim Gast aufhält.
  6. 3.17  Wenn das Verhalten eines Spielers oder offiziellen Amtsträgers, der an einer Dartveranstaltung teilnimmt, gegen die Turnier- und Wettkampfregeln verstößt, oder den Betrieb einer Dartveranstaltung stört, kann der Turnierdirektor die Person auffordern, das Gebäude umgehend zu verlassen, und kann ihr sagen, wann und ob sie zurückkehren kann. Die Entscheidung des Turnierdirektors gilt ab sofort. Unter solchen Umständen wird der Spieler wegen Einleitung eines Disziplinarverfahrens an die DRA verwiesen. Jeder Spieler, jedes Mitglied oder jeder Gast, der bzw. das vom Turnierdirektor oder einem anderen Vertreter des Veranstalters aufgefordert wird, einen Veranstaltungsort zu verlassen, an dem eine Dartveranstaltung nach den DRA- Wettkampfregeln stattfindet, oder eine andere Anweisung bzgl. der Dartveranstaltung auszuführen, muss dies unverzüglich tun.
  7. 3.18  Ein Spieler ist weiterhin an die Wettkampfregeln gebunden und muss sich nach diesen Regeln richten, bis auf weiteres bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Spieler sich aus dem Dartsport zurückzieht/in den Ruhestand tritt (je nach Einzelfall), und die DRA hat auch nach dessen Ruhestand/Rückzug vom Sport weiterhin die Gerichtsbarkeit über ihn und zwar in dem Maße, wie dies für Angelegenheiten notwendig ist, die vor einem solchen Ruhestand/Rückzug erfolgen. Dieser Abschnitt trifft nicht auf Nicht-PDPA-Mitglieder zu, die an einer von der DRA genehmigten Dartveranstaltung teilnehmen. In solchen Fällen sind sie ab dem Zeitpunkt des Betretens der Veranstaltung bis zu sieben Tagen nach Abschluss der Dartveranstaltung an die Wettkampfregeln gebunden.
  8. 3.19  Alle Spieler und Mitglieder müssen sich streng nach den DRA-Regeln richten. Jeder Verstoß zieht Disziplinarmaßnahmen gemäß der DRA-Wettkampfregeln nach sich.
  9. 3.20  Die DRA kann diese Wettkampfregeln gelegentlich ergänzen, abändern oder anpassen. Solche Änderungen gelten ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen für jeden Spieler als effektiv und verbindlich.

4 PFLICHTEN DER SPIELER

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

  1. 4.1  Die Spieler gehen ausschließlich Geschäftsbeziehungen mit Managern und Vertretern ein, die bei der DRA registriert sind.
  2. 4.2  Falls ein Spieler angesprochen oder in irgendeiner Weise gebeten wird (direkt oder indirekt), Einfluss auf das Ergebnis oder den Verlauf eines Dartmatches zu nehmen, sei es gegen Zahlung oder eine andere Form der Vergütung oder einer Leistung (eine „Kontaktaufnahme“), muss der Spieler (der „Bericht erstattende Spieler“) der DRA oder dem Turnierdirektor oder seiner Spielervereinigung eine solche Kontaktaufnahme so bald wie praktisch möglich melden und auf keinen Fall später als 24 Stunden nach einer solchen Kontaktaufnahme oder dem Beginn des jeweiligen Dartmatches (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt). Außerdem muss der Bericht erstattende Spieler der DRA oder dem Turnierdirektor oder der PDPA alle ihm bekannten Informationen zu dieser Kontaktaufnahme melden und bei allen sich anschließenden Ermittlungen und/oder anderen Maßnahmen infolge eines solchen Berichts kooperieren.
  3. 4.3 Jeder Spieler, der von einer Kontaktaufnahme (laut Definition Punkt 4.2 oben) mit einer anderen Person erfährt, muss der DRA oder dem Turnierdirektor oder der PDPA eine solche Kontaktaufnahme so schnell wie möglich mitteilen, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden dieser Kontaktaufnahme.
  4. 4.4  Jeder Spieler, der sich eines Verstoßes oder Verstößen gegen die Regeln bewusst ist mit Ausnahme der Verstöße, mit der sich Ziffer 4.2 gesondert befasst, verpflichtet sich, die DRA oder den Turnierdirektor oder die PDPA so bald wie möglich zu benachrichtigen, nachdem er eines solchen Verstoßes oder solcher Verstöße gewahr wurde.
  5. 4.5  Jeder Spieler oder registrierte Vertreter verpflichtet sich, mit der DRA bei Ermittlungen zu kooperieren, die laut den Bestimmungen dieser Regeln von oder im Auftrag der DRA durchgeführt werden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) von:
    1. 4.5.1  Bereitstellung einer schriftlichen Erklärung, in der alle Fakten und Umstände hinsichtlich einer vermeintlichen Verletzung ausführlich dargelegt werden;
    2. 4.5.2  Beantwortung von Fragen und Zuverfügungstellung solcher Informationen zu einer von der DRA festgelegten Zeit und an einem von ihr festgelegten Ort;
    3. 4.5.3  Zuverfügungstellung von Dokumenten, Informationen oder anderen Materialien jeglicher Art für die DRA auf ihr Ersuchen hin im Besitz des Spielers oder des registrierten Vertreters; und
    4. 4.5.4  Beschaffung und Zuverfügungstellung von Dokumenten, Informationen oder anderen Materialien jeglicher Art für die DRA auf ihr Ersuchen hin nicht im Besitz des Spielers oder des registrierten Vertreters, die der Spieler oder der registrierte Vertreter befugt ist zu erhalten;
    5. 4.5.5  Bereitstellung eines Zugangs auf sämtliche Unterlagen bzgl. des vermeintlichen Verstoßes für die DRA. Dazu gehören unter anderem Wettkonten, Kontoauszüge, Telefonaufzeichnungen, Daten von Internet- Service-Anbietern, Social-Media-Konten, E-Mails und andere Aufzeichnungen, die auf Telefonen, Tablets, elektronischen Geräten, Computerfestplatten oder anderweitig gespeichert sind. Zu diesem Zweck verpflichten sich der Spieler oder der registrierte Vertreter, diese Geräte

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19
der DRA oder ihrem Vertreter zur Kontrolle zu überlassen.

  1. 4.6  Spieler werden nicht direkt oder indirekt versuchen, während sie einem exklusiven Vertretungsvertrag mit einem bei der DRA registrierten Vertreter unterliegen, einen Vertrag mit einem anderen Vertreter abzuschließen, solange der ursprüngliche Vertrag in Kraft ist, es sei denn:
    1. 4.6.1  der bei der DRA registrierte Vertreter, der die andere Partei an dem exklusiven Vertretungsvertrag ist, hat dem Spieler seine ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu erteilt; oder
    2. 4.6.2  der Vertretungsvertrag zwischen dem Spieler und dem bei der DRA registrierten Vertreter hat eine verbleibende Laufzeit von weniger als einem Monat.
  2. 4.7  Solange der Vertrag zwischen einem Spieler und einem registrierten Vertreter noch gültig ist, darf sich ein Spieler erst in den letzten drei Monaten dieses Vertrags an einen anderen registrierten Vertreter wenden, um einen Vertrag mit diesem registrierten Vertreter abzuschließen.
  3. 4.8  Ein registrierter Vertreter darf keinen Spieler ansprechen, der bei einem anderen registrierten Vertreter unter Vertrag steht, bis dieser Vertrag noch drei Monate Gültigkeit hat.
  4. 4.9  Jeder Versuch eines Spielers oder jede Vereinbarung mit einer anderen Person, gegen eine der in diesen Regeln enthaltenen Bestimmung zu verstoßen, wird für die Zwecke dieser Regeln so behandelt, als ob der Spieler selbst einen Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen begangen hätte.

5 ALLGEMEINE SPIELREGELN

5.1 Verwaltung

  1. 5.1.1  Die Spieler müssen ihre eigenen Darts mitbringen. Diese dürfen weder eine Länge von insgesamt 200 mm überschreiten noch mehr als 40 g wiegen und müssen aus einer Metallspitze und als Minimum aus Wurfkörper, Shaft und Flight bestehen.
  2. 5.1.2  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im eigenen absoluten Ermessen Spieler oder Teams bei beliebigen Dartveranstaltungen zu platzieren.
  3. 5.1.3  Alle Spieler und Teams müssen sich beim Spiel und allgemein nach den DRA-Wettkampfregeln und anderen Turnier- und Wettkampfregeln richten, die die DRA oder der Veranstalter festgelegt hat.
  4. 5.1.4  Bei allen Dartveranstaltungen müssen die Spieler und Teams unter der Aufsicht und Weisung der ernannten Veranstalter spielen.
  5. 5.1.5  Jeder Spieler, der diese allgemeinen Spielregeln während oder nach einer Dartveranstaltung nicht einhält, kann im Ermessen des Turnierdirektors von dieser Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  6. 5.1.6  Die Auslegung dieser allgemeinen Spielregeln, die einer Dartveranstaltung zugrunde liegen, wird vom Veranstalter bestimmt, dessen Entscheidung bzgl. der Auslegung endgültig und rechtsverbindlich ist.

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

  1. 5.1.7  Informationen bzgl. der Auslegung gemäß Spielregel 5.1.6 werden an den DRA- Vorstand weitergeleitet, damit dieser etwaige Änderungen dieser allgemeinen Spielregeln vornehmen kann.
  2. 5.1.8  Jede in diesen allgemeinen Spielregeln nicht ausdrücklich festgehaltene Angelegenheit wird vom DRA-Vorstand festgesetzt. Seine Entscheidung bzgl. der Festsetzung ist endgültig und rechtsverbindlich.

5.2 Wurf

  1. 5.2.1  Ein Spieler muss seine Pfeile aus dem Stand werfen, es sei denn, der Spieler muss aufgrund einer körperlichen Behinderung oder Verletzung eine nicht- stehende Position einnehmen (z. B. ist auf einen Rollstuhl oder eine ähnliche Hilfe angewiesen).
  2. 5.2.2  Alle Darts müssen bewusst und nacheinander aus dem Unterarm heraus und mit der Hand des Spielers geworfen werden.
  3. 5.2.3  Ein Wurf besteht aus maximal drei Darts, die von einem Spieler nacheinander (ohne Unterbrechung durch einen Wurf eines anderen Spielers) geworfen werden, es sei denn, dass ein Leg, Set oder Match mit weniger als drei Würfen von diesem Spieler beendet werden kann.
  4. 5.2.4  Wenn der werfende Spieler einen Dart auf dem Dartboard berührt, dann gilt dieser Wurf als ausgeführt.
  5. 5.2.5  Jeder Dart, der aus dem Board fällt oder daran abprallt, bevor er nach dem Wurf des werfenden Spielers von diesem aufgenommen wird, zählt nicht und darf nicht wieder geworfen werden.
  6. 5.2.6  Ein Spieler darf im Laufe seines Matches mehr als drei verschiedene Darts verwenden, sofern er den Turnierdirektor oder Schiedsrichter des Matches im Vorfeld vor Matchbeginn davon in Kenntnis gesetzt hat.
  7. 5.2.7  Sobald ein Spieler seinen letzten Dart geworfen hat, muss er seine Darts rechtzeitig aufnehmen, um seinen gegnerischen Spieler nicht unangemessenerweise zu stören.

5.3 BeginnundBeendigungdesSpiels

  1. 5.3.1  Bei jeder Dartveranstaltung wird der Punktestand bei jedem Leg von 501 auf Null reduziert und muss auf einem „Double“ enden, sofern in den speziellen Spielregeln einer Dartveranstaltung nicht anders angegeben.
  2. 5.3.2  Das Bullseye zählt 50 Punkte. Sind in einem Leg, Set oder Match 50 Punkte erforderlich, zählt das Bullseye als Doppel 25.
  3. 5.3.3  Es gilt die „Bust“-Regel, d. h. wenn ein Spieler mehr als die erforderliche Punktanzahl erzielt, dann ist der Wurf ungültig, und der vorherige Spielstand vor dem letzten Wurf des Gegners wird wiederhergestellt.
  4. 5.3.4  Der Schiedsrichter ruft nur dann „Game Shot“ aus, wenn die geworfenen Darts das benötigte Finish treffen.
  5. 5.3.5  Wird das vom Schiedsrichter ausgerufene „Game Shot“ für ungültig deklariert, hat der werfende Spieler das Recht, den jeweiligen Wurf fortzusetzen in dem

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

Versuch, das erforderliche Finish zu erreichen.

  1. 5.3.6  Wenn der werfende Spieler infolge eines deklarierten Fehlers laut Ziffer 5.3.5 einen Dart oder Darts aus dem Board gezogen hat, steckt der Schiedsrichter den Dart oder die Darts möglichst in oder in der Nähe der gleichen Position oder Positionen wieder hinein und fordert den werfenden Spieler dann auf, den Wurf abzuschließen.
  2. 5.3.7  Wirft ein Spieler irrtümlich noch einen Dart oder Darts nach, nachdem er den Game Shot bereits erzielt hat, zählen diese Punkte nicht, da der Spieler mit dem Game Shot das jeweilige Leg beendet hat.
  3. 5.3.8  Der erste Spieler, der die Punktzahl auf genau Null reduziert, indem er das benötigte „Double“ trifft, ist Sieger des Legs.
  4. 5.3.9  Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung in allen Angelegenheiten hinsichtlich Spielbeginn und -ende.

5.4 Punktewertung

  1. 5.4.1  Ein Dart punktet nur dann, wenn die Spitze des Darts auf der Fläche des Dartboards im äußeren Doppeldraht bleibt oder diese berührt und wenn er „gerufen“ wurde und dann vom werfenden Spieler von der Fläche des Dartboards herausgezogen wird.
  2. 5.4.2  Ein punktender Dart zählt für das Segment gezählt, in das die Spitze des Darts eintrifft, und wenn der Dart die Fläche des Dartboards mit der Spitze berührt.
  3. 5.4.3  Die Darts müssen vom werfenden Spieler aus dem Dartboard gezogen werden, aber nachdem der Score vom Schiedsrichter aufgerufen oder vom Schreiber erfasst wurde. Jeder Spieler, der aus berechtigten Gründen wie einer körperlichen Behinderung oder körperlichen Verletzung nicht in der Lage ist, seine eigenen Darts aus dem Board herauszuziehen, kann einen Vertreter nominieren, der diese für ihn herauszieht. Der Vertreter muss beim Wurf hinter beiden Spielern stehen.
  4. 5.4.4  Ein Einspruch wegen der erzielten oder deklarierten Punktzahl nach Aufnehmen der Darts von der Scheibe wird möglicherweise nicht bestätigt.
  5. 5.4.5  Alle Fragen, die den Score und Punktabzug betreffen, sollten nach jedem Wurf und, sofern durchführbar, vor dem Wurf des nächsten Spielers vom Schiedsrichter, vom Schreiber und von den Spielern geklärt werden.
  6. 5.4.6  Fehler bei der Punktewertung (Score) können jederzeit vom Schiedsrichter korrigiert werden, bis der Game Shot im jeweiligen Leg ausgerufen ist.
  7. 5.4.7  Der von einem Spieler benötigte Score muss auf dem Score-Board angezeigt werden und für den Spieler und Schiedsrichter auf Board-Höhe klar erkennbar sein.
  8. 5.4.8  Der Schiedsrichter fungiert bei allen Aspekten bzgl. dieser allgemeinen Spielregeln bei der Durchführung einer Dartveranstaltung als Obman und konsultiert die Scorer und anderen offiziellen Amtsträger ggf. vor Bekanntgabe von Entscheidungen im Spielverlauf.

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5.5 Dartboards(Dartscheiben)

  1. 5.5.1  Alle Dartboards müssen Sisal-Qualität (vom Typ „Bristle“) und einen Durchmesser von 451 mm haben.
  2. 5.5.2  Alle Dartboards müssen in 20 Segmente mit der Wertigkeit von 1-20 unterteilt sein („Clock Pattern“).
  3. 5.5.3  Im inneren Ring zählt die getroffene Zahl dreifach.
  4. 5.5.4  Im äußeren Ring zählt die getroffene Zahl zweifach.
  5. 5.5.5  Der äußere mittlere Ring zählt 25 Punkte.
  6. 5.5.6  Der innere mittlere Ring zählt 50 und heißt „Bullseye“.
  7. 5.5.7  Alle Drähte, die die Doubles- und Trebles-Segmente sowie die inneren und äußeren Mittelringe trennen und zusammen die Spinne („Spider“) bilden, müssen flach an der Oberfläche des Dartboards befestigt sein und dürfen keine Lücken oder Risse aufweisen.
  8. 5.5.8  Das Dartboard muss so befestigt sein, dass die senkrechte Höhe vom Boden (auf gleicher Höhe wie die Abwurflinie) bis zur Mitte des Bullseye 1,73 m misst.
  9. 5.5.9  Das Dartboard muss so befestigt sein, dass das Segment 20 schwarz ist und oben am Dartboard ist.
  10. 5.5.10  Vorbehaltlich dieser allgemeinen Spielregeln kann der Turnierdirektor das Dartboard jederzeit auswechseln lassen, unabhängig davon, ob ein solcher Wechsel beantragt wurde oder nicht. Außerdem kann jeder Spieler bzw. Mannschaftsführer während eines Matches verlangen, das Dartboard auswechseln zu lassen. Der Schiedsrichter oder ein offizieller Amtsträger entscheidet, ob einer solchen Bitte stattgegeben wird und das Board in einem solchen Fall ausgewechselt werden darf. Falls der gegnerische Spieler oder der Mannschaftsführer einen Einwand erheben, trifft der Turnierdirektor die Entscheidung, die endgültig und rechtsverbindlich ist. Ein Dartboard-Wechsel darf nur vor Beginn eines Matches oder nach Abschluss eines Legs erfolgen oder bei der nächsten geeigneten Spielpause.
  11. 5.5.11  Ein Dartboard darf nur von einem offiziellen Amtsträger ausgewechselt oder neu ausgerichtet werden.
  12. 5.5.12  Andere Dartboards können nur mit der vorherigen Genehmigung der DRA benutzt werden.

5.6 Beleuchtung

  1. 5.6.1  Bei einer Dartveranstaltung müssen alle aufgestellten Dartboards von einem geeignet positionierten Strahler an jedem Dartboard (d. h. 11-13 Watt LED oder vergleichbare Mindestintensität) beleuchtet werden.
  2. 5.6.2  Dartboards, die bei Bühnenendspielen aufgestellt werden, müssen von geeignet positionierten Strahlern (d. h. 2x 11-13 Watt LED oder Strahler vergleichbarer Mindestintensität) ausreichend beleuchtet werden.

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  1. 5.6.3  Alle Strahler müssen mit Lichtblenden versehen sein, damit das Licht die Spieler so wenig wie möglich blendet, wenn diese an der Abwurflinie (Oche) stehen.
  2. 5.6.4  Bei Bühnenendspielen kann die allgemeine Beleuchtung durch Flutlicht und Scheinwerfer verbessert werden, sofern diese Beleuchtung laut Ansicht des Veranstalters, Turnierdirektors oder Schiedsrichters beim Match keinen Schatten auf das Dartboard wirft.

5.7 OcheundSpielbereich

  1. 5.7.1  Ein erhöhtes Oche (mindestens 40 mm hoch, 20 mm tief und 500 mm breit) muss am Punkt der Mindestwurfentfernung angebracht sein, d. h. 2,37 m von der Rückseite des erhöhten Oche entlang des Bodens bis zu einer gedachten Lotrechten auf dem Dartboard.
  2. 5.7.2  Falls das Oche auf einem erhöhten Spielfeld angebracht wird, muss das erhöhte Spielfeld so konstruiert sein, dass es mittig zum Dartboard positioniert wird; die Mindestbreite am Oche darf nicht weniger als 1200 mm betragen und die Mindesttiefe des Standbereichs bis zur Rückseite des Oche nicht weniger als 1200 mm.
  3. 5.7.3  Während des Wurfs eines Spielers darf kein anderer Spieler irgendein Teil des erhöhten Oche betreten; ferner darf der Spieler keinen Dart werfen, wenn er nicht mit beiden Füße hinter der Zehenkante des erhöhten Oche auf dem Boden steht. Bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt, wird der mit dem geworfenen Dart erzielte Score nicht auf den Gesamtscore angerechnet.
  4. 5.7.4  Ein Spieler, der einen Dart oder Darts von einem Punkt links oder rechts vom erhöhten Oche werfen möchte, muss mit beiden Füßen hinter einer geraden Linie stehen, deren Position vom Schiedsrichter entschieden wird und die sich auf beiden Seiten des erhöhten Oche fortsetzt.
  5. 5.7.5  Die Maße von Oche und Spielbereich werden vor Beginn jeder Dartveranstaltung vom Turnierdirektor und ggf. vom Repräsentanten der Spielervereinigung bzw. in dessen oder deren Auftrag geprüft. Die Maße von Oche und Spielbereich dürfen nur von einem ernannten offiziellen Amtsträger angepasst werden.
  6. 5.7.6  Falls eine Sperrzone eingerichtet ist:
    1. (i)  Diese wird deutlich gekennzeichnet und misst mindestens 300 mm jeweils links und rechts vom Oche und mindestens 900 mm hinter dem Oche.
    2. (ii)  Der werfende Spieler muss die Sperrzone nach Aufnehmen seiner Darts so bald wie möglich nach rechts verlassen und die Nicht-Spieler- Position wieder rechtzeitig erreichen.
    3. (iii)  Der nicht werfende Spieler darf die Sperrzone hinter oder neben dem Oche nicht betreten, solange der werfende Spieler seinen letzten Dart nicht geworfen hat.
    4. (iv)  Der nicht-werfende Spieler darf erst mit seinem Wurf beginnen, wenn der gegnerische Spieler seine Darts aufgenommen und die Sperrzone verlassen hat.
  7. 5.7.7  Die Autorität eines zweiten Schiedsrichters ist genauso allumfassend wie die des Bühnen-Schiedsrichters. Der zweite Schiedsrichter beaufsichtigt insbesondere bei der Punktzahl vorgenommene Korrekturen, die Sperrzone und das allgemeine

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Verhalten der Teilnehmer, u. a. auch bei Spielpausen in vom Bühnen-Schiedsrichter nicht einsehbaren Bereichen. Der Bühnen-Schiedsrichter hat primäre Entscheidungsbefugnis, und die Aufgabe des zweiten Schiedsrichters besteht darin, dem Bühnen-Schiedsrichter zu assistieren und ihn zu beraten.

5.8 Turnier-undWettkampfregeln

  1. 5.8.1  Sofern nicht anders angegeben, beruhen Dartveranstaltungen auf dem KO- System.
  2. 5.8.2  Dartveranstaltungen können auch nach dem Round-Robin-System gespielt werden (d. h. jeder Spieler oder jedes Team spielt gegen jeden anderen Spieler oder jedes andere Team bei dieser Veranstaltung).
  3. 5.8.3  Der Veranstalter trifft Entscheidungen bei allen Angelegenheiten bzgl. der allgemeinen Spielregeln bei jeder Dartveranstaltung, und seine Entscheidung ist endgültig und rechtsverbindlich.
  4. 5.8.4  Alle Spieler müssen sich beim Spiel nach diesen allgemeinen Spielregeln richten und ggf. nach den offiziellen Turnier- und Wettkampfregeln, die schriftlich oder auf elektronischem Weg zwischen dem Veranstalter und dem Spieler vereinbart wurden.

5.9 Strafen beim Spiel

  1. 5.9.1  Beim Spiel im Rahmen einer Dartveranstaltung können vom Schiedsrichter oder Turnierdirektor in folgenden Fällen Strafen verhängt werden:
    1. (i)  Beständiges unsportliches Verhalten;
    2. (ii)  Aggressives Verhalten;
    3. (iii)  Körperlicher Kontakt;
    1. (v)  Sichtbare oder verbale Obszönität;
    2. (vi)  Insistieren, dass der Schiedsrichter einen Gegner verwarnt.
  2. 5.9.2  Treten die unter Ziffer 5.9.1 genannten Umstände ein, werden der Schiedsrichter oder Turnierdirektor:
    1. (i)  den Spieler in erster Instanz offiziell verwarnen;
    2. (ii)  ändert der Spieler dieses oder ein anderes unter Ziffer 5.9.1 genanntes Verhalten nicht, wird eine zweite Verwarnung ausgesprochen. Setzt der Spieler sein Verhalten fort, wird ihm ein Leg aberkannt;
    3. (iii)  setzt der Spieler das Verhalten fort, wird ihm das laufende oder gerade erst abgeschlossene Leg sofort aberkannt und er erhält eine Verwarnung, dass ihm das Spiel aberkannt wird, wenn er sein Verhalten nicht ändert;
    4. (iv)  setzt der Spieler sein Verhalten fort, wird ihm das Spiel aberkannt.
  3. 5.9.3  Wenn ein Spieler während des Spiels seinen Gegner oder eine andere Person körperlich angreift, sei es zu einem beliebigen Zeitpunkt ab Betreten der Bühne oder des Spielbereichs zu Beginn des Spiels bis zu dem Zeitpunkt, an dem er bei Spielende die Bühne oder den Spielbereich verlässt, wird er vom Schiedsrichter oder Turnierdirektor sofort disqualifiziert und des Austragungsortes verwiesen.

5.10 Anmeldung zur Teilnahme

  • 5.10.1 Die Teilnahme an einer Dartveranstaltung erfolgt im alleinigen Ermessen des

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Veranstalters.

  1. 5.10.2  Nur der auf einem Anmeldeformular als teilnehmender Spieler ist oder die darauf genannten teilnehmenden Spieler in einem Team sind in der jeweiligen Dartveranstaltung spielberechtigt.
  2. 5.10.3  Kein Spieler darf in einer Dartveranstaltung für mehr als ein Team spielen.
  3. 5.10.4  Das von einem Spieler oder einem Team ausgefüllte Anmeldeformular zu einer a Dartveranstaltung und die Annahme der Anmeldung seitens des Veranstalters gilt als Annahme der allgemeinen Spielregeln seitens dieses Spielers oder Teams mit Bezug auf die Dartveranstaltung.
  4. 5.10.5  Spieler, die von einer Dartveranstaltung ausscheiden möchten, zu der sie sich angemeldet haben, müssen den Veranstalter vor Ablauf der Anmeldefrist in Kenntnis setzen, wenn sie ihre Anmeldegebühr zurückerstattet haben möchten. Dies wird nur bei Vorliegen eines ärztlichen Attests (nicht selbst-zertifiziert) oder im Falle des Nachweises ernsthafter familiärer Probleme in Betracht gezogen und/oder bewilligt.
  5. 5.10.6  Spieler, die sich zu einer Dartveranstaltung anmelden, dann aber nicht daran teilnehmen, oder davon ausscheiden möchten, müssen den Veranstalter entsprechend informieren.
  6. 5.10.7  Spieler, die sich zu einer PDC ProTour oder einem Premier Event anmelden und dann nach Ablauf der Anmeldefrist davon ausscheiden, erhalten eine Standard- Geldstrafe von der DRA, wie in den „Order of Merit“-Regeln der PDC spezifiziert. Die Geldstrafe steigt mit jedem weiteren Verstoß und kann zu einer Sperre des Spielers führen.

5.11 Anmeldung

  1. 5.11.1  Alle Spieler müssen bei ihrer Anmeldung zu einer Dartveranstaltung die vom Veranstalter vorgegebene Anmeldefrist einhalten.
  2. 5.11.2  Spieler, die sich nicht fristgerecht anmelden, werden ausgenommen von Ausnahmefällen, über die der Turnierdirektor entscheidet, von der jeweiligen Dartveranstaltung ausgeschlossen. In einem solchen Fall wird die Anmeldegebühr zurückerstattet.
  3. 5.11.3  Jedem Spieler bzw. Team, der bzw. das sich nicht zur vorgeschriebenen Zeit zum Spiel am Matchboard einfindet, oder dann, wenn der Schiedsrichter für ihr Spiel „Game On“ ausruft, wird, ausgenommen von Ausnahmefällen, über die der Turnierdirektor entscheidet, das Leg, Set oder Spiel aberkannt, je nachdem, was im Ermessen des Turnierdirektors oder laut den der Dartveranstaltung zugrunde liegenden Regeln zutrifft. In einem solchen Fall wird keine Anmeldegebühr zurückerstattet.
  4. 5.11.4  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan und das Spielformat einer Dartveranstaltung abzuändern, wenn er dies für notwendig erachtet.

5.12 Auslosung

  • 5.12.1 Der Veranstalter führt die Auslosung für eine Dartveranstaltung durch; nach erfolgter Auslosung dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden,

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selbst wenn ein Freilos (Bye) durch Nichtanwesenheit entsteht.

  1. 5.12.2  Bei einer Dartveranstaltung für einzelne Spieler werden keine Ersatzspieler zugelassen, ausgenommen dann, wenn dies die Turnier- und Wettkampfregeln der Veranstaltung zulassen.
  2. 5.12.3  Nach der ersten Runde eines Teamwettkampfes werden keine Ersatzspieler mehr zugelassen, es sei denn, die Turnier- und Wettkampfregeln der jeweiligen Dartveranstaltung lassen Ersatzmitglieder eines Teams zu oder in mildernden Umständen im absoluten Ermessen des Veranstalters.

5.13 Reihenfolge der Spieler

  1. 5.13.1  Es wird empfohlen, die Reihenfolge der Spieler bei einem Match mit einem Wurf des Dartpfeils auf das Bull festzulegen, wie vom Turnierdirektor selbst oder in dessen Auftrag vorgeschrieben, soweit in den Turnier- und Wettkampfregeln nicht anders angegeben.
  2. 5.13.2  Der Gewinner des Bullwurfes darf als erster im ersten Leg oder Set werfen und bei allen folgenden, abwechselnden Legs oder Sets im jeweiligen Match mit ungeraden Zahlen.
  3. 5.13.3  Wurde die Reihenfolge der Spieler nicht korrekt übernommen, wird das jeweilige Leg beendet und dann mit der korrekten Reihenfolge der Spieler wieder aufgenommen.
  4. 5.13.4  Wurden einige Legs bereits mit einer inkorrekten Reihenfolge der Spieler abgeschlossen, gelten die bei diesen Legs erzielten Ergebnisse fortan, wobei das nächste Leg mit der korrekten Reihenfolge der Spieler gestartet wird.
  5. 5.13.5  Darts, die den Bull oder das Bed mit 25 Punkten treffen und dort verbleiben, werden vom Spieler aufgenommen, bevor der Gegner einen Dart wirft. Nur die Darts, die den Bull oder das 25-er Bed treffen, bestimmen die Reihenfolge der Spieler.
  6. 5.13.6  Prallt ein Dart beim Wurf vom Dartboard ab oder fällt aus dem Board heraus, darf der Spieler einen weiteren Dart oder weitere Darts werfen, bis einer im Board stecken bleibt.
  7. 5.13.7  Wenn die Darts für den Bullwurf zu einem Punktegleichstand führen, ziehen beide Spieler ihre Darts aus dem Board und werfen erneut in umgekehrter Reihenfolge, bis ein Dart näher im Bullseye ist.

5.14 Übungswürfe

  1. 5.14.1  Jeder Spieler hat das Recht, vor Matchbeginn an dem ihm zugewiesenen Matchboard eine gewisse Anzahl von Übungsdarts zu werfen. Nach Beginn des Matches dürfen ohne die vorherige Genehmigung oder Anweisung des Schiedsrichters oder des jeweiligen offiziellen Amtsträgers keine weiteren Übungswürfe mehr erfolgen. Wird keine Anzahl angegeben, werden die Würfe auf maximal neun festgelegt.
  2. 5.14.2  Bei Wettkämpfen nach dem Round-Robin-System stehen einem Spieler bei der zweiten Runde und allen weiteren Runden nicht mehr als drei Übungswürfe zu.

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  • 5.14.3 Der Veranstalter kann den Spielern bei dieser Dartveranstaltung Übungsboards zur Verfügung stellen.

5.15 Turnierspiel

  1. 5.15.1  Bei einem Turnierspiel spielen alle Spieler unter der Aufsicht und Leitung des Veranstalters und der offiziellen Amtsträger.
  2. 5.15.2  Keine Person außer dem Veranstalter, Turnierdirektor, Schiedsrichter, Schreiber, Scorer oder Spieler darf ohne ausdrückliche Einwilligung der Turnierleitung den Spielbereich betreten. Der Spielbereich jeder einzelnen Veranstaltung wird vom Turnierdirektor festgelegt.
  3. 5.15.3  Bei Bühnenendspielen spielen die Spieler unter Aufsicht und Anweisung der für die Bühne zuständigen offiziellen Amtsträger und müssen sich zwischen den Würfen in Nicht-Spieler-Position hinstellen.
  4. 5.15.4  Beim Match und beim Wurf des Gegners müssen sich alle Spieler ruhig verhalten. Weder die anderen Spieler noch ein offizieller Amtsträger dürfen dazwischenrufen. Der Wurf des Gegenspielers gilt dann als begonnen, wenn der andere Spieler seine Darts vom Dartboard aufgenommen hat.
  5. 5.15.5  Nachfragen oder Proteste bzgl. des laufenden Spiels können auf annehmbare Weise an den Schiedsrichter herangetragen werden und stellen keinen Verstoß gegen Ziffer 5.15.4 dar.
  6. 5.15.6  Ein Spieler am Oche ist jederzeit bei einem Wurf berechtigt, den Schiedsrichter bzgl. der bereits erzielten oder noch benötigten Punktzahl zu konsultieren. Der Spieler darf jedoch keinen Ratschlag bzgl. eines möglichen Spielausgangs erhalten. Der Spieler muss die Korrektheit des vergebenen Scores eigenverantwortlich prüfen.
  7. 5.15.7  Bei Teamwettkämpfen, bei denen Spieler abwechselnd werfen, muss die Reihenfolge der Spieler vor dem ersten Wurf in dem Leg, Set oder Match festgelegt und am Matchboard angezeigt werden, je nachdem, was im jeweiligen Fall zutrifft.
  8. 5.15.8  Jeder Einspruch muss zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Verstoßes gegen den Score beim Offiziellen des Matches erhoben werden, und nach einem sofortigen Urteil vor dem Leg, Set oder Match kann weitergespielt werden. Spät erhobene Einsprüche werden nicht berücksichtigt.
  9. 5.15.9  Wird die Spielausrüstung eines Spielers beschädigt oder geht während eines Wurfes verloren, muss dem Spieler eine im Ermessen des Schiedsrichters angemessene Zeit für Reparatur oder Ersatz der Spielausrüstung eingeräumt werden.
  10. 5.15.10  Eine vom Schiedsrichter vorgegebene zeitliche Begrenzung, die nur mit der Erlaubnis des Schiedsrichters in Anspruch genommen werden kann, ist dann zulässig, wenn ein Spieler in einem Ausnahmefall den Spielbereich verlassen muss. Der Schiedsrichter kann nach völlig freiem Ermessen festlegen, was diesbezüglich „Ausnahmefälle“ bedeuten.

5.16 Tie-Break

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  1. 5.16.1  Tie-Breaks können bei Dartveranstaltungen im Ermessen der Veranstalter eingesetzt und vorab in den Turnier- und Wettkampfregeln festgelegt werden.
  2. 5.16.2  Es gibt keinen Wurf für den Bull, mit dem ermittelt wird, welcher Spieler bei einem finalen Leg-Tie-Break als erster wirft; der Spieler, der beim Eröffnungs-Leg des Matches als erster geworfen hat, wirft in einer Tie-Break-Situation im finalen Leg auch als erster. Der Spieler, der den letzten Leg Tie-Break gewinnt, ist der Sieger des Matches.

5.17 Kleiderordnung

  1. 5.17.1  Spielern ist das Tragen von Jeans nicht gestattet: auch das Tragen von Hosen oder Röcken aus Denim oder Cord im „Jeansstil“ ist nicht zulässig. Nicht-formelle Schuhe sind ebenfalls nicht zulässig, es sei denn, die Turnierleitung hat diesen vor Beginn des Matches zugestimmt. Diese Einschränkung gilt auch für jede Form der aktiven Sport-, Freizeit- oder Trainingsbekeidung. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Turnierleitung.
  2. 5.17.2  Ohne die vorherige Genehmigung des Veranstalters darf keine Kopfbedeckung, außer aus religiösen oder medizinischen Gründen (vorbehaltlich eines schriftlichen Attests eines qualifizierten Arztes) getragen werden.
  3. 5.17.3  Spieler dürfen bei Einführungen, Matches auf der Bühne, Presseterminen und Präsentationen, nichts über ihrer genehmigten Spielkleidung tragen, ausgenommen derer, die im Ermessen des Veranstalters liegt.
  4. 5.17.4  Spieler sind nicht befugt, beim Wurf auf den Bull und vor dem Match oder während des Matches Kopfhörer oder Ohrenstöpsel zu tragen.
  5. 5.17.5  Bei allen Dartveranstaltungen unterliegt die Spielkleidung eines teilnehmenden Spielers der Genehmigung des Veranstalters. Bevor der Spieler an Einführungen, Matches auf der Bühne, Interviews und Präsentationen teilnehmen kann, muss er die nicht akzeptable Spielkleidung ablegen und sich umziehen.
  6. 5.17.6  Jeder Spieler, der sich weigert, die Anforderungen des Veranstalters bzgl. der Kleiderordnung einzuhalten, wird aus dem jeweiligen Spiel ausgeschlossen und dem DRA-Vorstand wegen möglicher Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemeldet.

5.18 Alkohol

  1. 5.18.1  Kein Spieler oder offizieller Amtsträger darf bei einer Dartveranstaltung alkoholische Getränke konsumieren oder diese außerhalb des ausgewiesenen Übungsbereichs mitnehmen.
  2. 5.18.2  Jeder Spieler, der gegen Ziffer 5.18.1 verstößt, kann aus dem jeweiligen Spiel ausgeschlossen werden und wird der DRA wegen möglicher Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemeldet.
  3. 5.18.3  Die DRA oder ein Veranstalter behält sich das Recht auf Verbot des Konsums alkoholischer Getränke bei jedweder Veranstaltung unter ihrer Zuständigkeit vor, wenn dies im besten Interesse für die Bewerbung des Dartsports ist.

5.19 Anti-Doping

5.19.1 Für die DRA gilt die vollständige Anti-Doping-Ordnung im Dartsport. Die Anti-

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Doping-Bestimmungen der DRA sind die von der Drug-Free Sport-Direktion von UK Sport (oder ihrem Nachfolger) veröffentlichten und gelegentlich abgeänderten britischen Anti-Doping-Bestimmungen (siehe www.ukad.org.uk). Solche Bestimmungen gelten als Regeln der DRA und werden entsprechend ausgelegt.

5.19.2 Obgleich es die Verantwortung jedes einzelnen Spielers ist, dafür Sorge zu tragen, dass er im Rahmen der Wettkampfregeln und Verordnungen bzgl. Anti-Doping mit anderen Spielern in Wettbewerb treten kann, übernimmt die DRA eine unterstützende Rolle in Bezug auf die Unterstützung von Spielern bei einem fairen Wettbewerb. Die DRA hat eine ausgewiesene Person in ihrer Organisation, die bei der Auswirkung des Regelwerks helfen kann.

5.20 Änderungen und Ergänzungen

5.20.1 Die DRA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Spielregeln teilweise oder gänzlich abzuändern oder zu ergänzen, um dem Zweck zu entsprechen, den die DRA oder ihr Vorstand zum jeweiligen Zeitpunkt für notwendig erachten.

5.21 Urheberrecht an den allgemeinen Spielregeln

  1. 5.21.1  Das Urheberrecht am gesamten Inhalt dieser allgemeinen Spielregeln unterliegt der DRA. Die Wettkampfregeln dürfen nicht erneut ausgedruckt, kopiert, vervielfältigt oder auf andere Weise, ganz oder teilweise, reproduziert werden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers.
  2. 5.21.2  Wenn eine Dartveranstaltung außerhalb der Zuständigkeit des DRA ausgetragen wird, können die Veranstalter der Dartveranstaltung die Genehmigung erhalten, auf den Anmeldeformularen und anderen Unterlagen zur Dartveranstaltung den Passus „Es gelten die allgemeinen Spielregeln der DRA“ anzugeben. Eine solche Genehmigung kann nur schriftlich beim DRA-Vorstand beantragt werden: The DRA Board, Moore Tibbits Solicitors, 34 High Street, Warwick, Warwickshire, CV34 4BE, Vereinigtes Königreich.

6 DISZIPLINARISCHE BEFUGNISSE DER DRA

6.1 In Übereinstimmung mit der Verordnung 13 der Satzung 13 der DRA (eine Kopie davon

ist als Anlage zu dieser DRA-Sport- und Wettkampfordnung abgedruckt) hat der Vorstand der DRA folgende Befugnisse zur Disziplinierung von Mitgliedern oder Spielern, die gegen die Wettkampfregeln der DRA verstoßen haben:

  1. 6.1.1  Erheben einer Anklage gegen ein Mitglied oder einen Spieler wegen Verstoß gegen die DRA-Wettkampfregeln;
  2. 6.1.2  Anhören von Beschwerden seitens eines anderen Mitglieds, eines Spielers oder einer anderen Person, das/der/die laut den Verordnungen für eine in den DRA-Wettkampfregeln bezeichnete Angelegenheit Verantwortung trägt dafür, dass ein Mitglied oder ein Spieler gegen die DRA-Wettkampfregeln verstoßen hat;
  3. 6.1.3  Anhören der Anklagen oder Beschwerden und Ermitteln, ob ein Mitglied oder ein Spieler gegen die DRA-Wettkampfregeln verstoßen hat;
  4. 6.1.4  Sofortige Spielsperre eines Spielers von den von der DRA genehmigten Veranstaltungen laut Abschnitt 8 dieser Wettkampfregeln vor einer Anklage oder Anhörung.

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  1. 6.1.5  Disziplinierung eines Mitglieds oder eines Spielers wegen Verstoß gegen die DRA-Wettkampfregeln, einschließlich und ohne Einschränkung des Ausschlusses (ob von der DRA-Mitgliedschaft oder vom eigentlichen Bereich, an dem die DRA- Veranstaltung stattfindet), eines öffentlichen Verweises und/oder der Spielsperre, je nachdem, was der DRA-Vorstand für angemessen hält, einschließlich und ohne Einschränkung der Befugnis, Disziplinarmaßnahmen aufzuheben;
  2. 6.1.6  Anhören von Berufungen bzgl. einer Entscheidung bei einer Anklage oder Beschwerde oder Disziplinarmaßnahme;
  3. 6.1.7  Bezug auf Anklagen, Beschwerden oder Berufungen für die Lösung durch eine alternative Konfliktlösung, die mit den Regeln der natürlichen Gerechtigkeit einhergehen; und
  4. 6.1.8  Einrichten von Verordnungen hinsichtlich der Verfahren für die Ausübung der Befugnisse des DRA-Vorstands im Rahmen dieser Regel, vorbehaltlich der vorgeschriebenen Verfahren in den DRA-Wettkampfregeln, einschließlich und ohne Einschränkung der Verordnung bzgl. der Ausübung der Befugnisse des Disziplinarausschusses, die Rechte und Privilegien der Mitglieder oder Spieler zu widerrufen, zu ändern oder aufzuheben.

7 ORDNUNGSWIDRIGKEIT

  1. 7.1  Die in Abschnitt 15 (siehe unten) aufgeführten Strafmaßnahmen können jedem Spieler oder jeder Person auferlegt werden, der bzw. die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vorfalls diesen Wettkampfregeln unterlag bzw. sich nach diesen richtete und ein Fehlverhalten begangen hat, wie dies nicht-exklusiv unter 7.2 (siehe unten) definiert ist.
  2. 7.2  Zum Zwecke dieser Disziplinarmaßnahmen gilt Folgendes als „Fehlverhalten“:

7.1.1 ein Verstoß gegen die DRA-Satzung;

7.1.2 ein Verstoß gegen die Wettkampfregeln und Verordnungen der DRA, einschließlich und zusätzlich (ohne Einschränkung) von:

  1. (i)  den Anti-Doping-Bestimmungen;
  2. (ii)  der unbefugten Einnahme von Beta-Blockern durch einen Spieler[ob bei oder unabhängig von einem Wettkampf] bei Vorfällen, die am oder nach dem 6. Januar 2019 eintreten1;
  3. (iii)  einer Verletzung der Verpflichtung durch einen Spieler in Bezug auf
  4. einen Vertrag, die sich aus dem Status des Spielers als Profisportler ergibt;
  5. (iv)  eine andere Handlung oder Nichterfüllung eines Spielers, die nach vernünftiger Einschätzung des Disziplinarausschusses oder dessen Vorsitzenden den Spieler und/oder den Dartsport in Verruf bringen kann.

eine Unterlassung:

(i) die Bereitstellung ausführlicher oder wahrer Informationen oder Nachweise für den Vorsitzenden des Disziplinarausschusses, für den Disziplinarausschuss oder den Berufungsausschuss laut dieser Wettkampfregeln; oder

7.1.3

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1Die UKAD-Regeln berufen sich auf die WADA-Verbotsliste. Zum Zeitpunkt der Übernahme dieser Regeln durch die DRA verbieten die UKAD-Regeln/WADA-Verbotsliste mit Bezug auf den Dartsport bei DRA-Dartveranstaltungen die Nutzung von Beta-Blockern derzeit nicht. Das Ergebnismanagement und alle sich anschließenden formellen Verfahren bzgl. Anti- Doping und den Verfahren infolge von nicht genehmigter Verwendung von Beta-Blockern werden derzeit an UKAD übergeben. Wenn nach abgeschlossenen Tests Fälle unbefugter Verwendung von Beta-Blockern auftreten, behandelt die DRA diese im eigenen Ermessen als formelle Disziplinarmaßnahmen mit oder ohne Involvierung von UKAD oder einer anderen kompetenten Organisation. [Gültig ab 6. Januar 2019]

(ii) Respektieren, Anerkennen, Einhalten und/oder Befolgen aller im Rahmen dieser Vereinbarung getroffenen Entscheidungen.

  • 7.2 Eine Handlung oder Unterlassung durch eine Person, die später Spieler wird, und eine solche Handlung oder Unterlassung wäre ein Fehlverhalten gewesen, wenn die Person zu jenem Zeitpunkt ein Spieler gewesen wäre.

8  SPIELSPERRE VOR EINER ERMITTLUNG ODER ANHÖRUNG

  1. 8.1  Der Disziplinarausschuss prüft normalerweise eine gegen einen Spieler eingereichte Beschwerde, bevor er sein Recht ausübt, über den betroffenen Spieler eine Spielsperre zu verhängen; gilt eine Beschwerde jedoch als ernst oder möglicherweise ernst, kann der Vorsitzende des Disziplinarausschusses oder in dessen Abwesenheit ein anderes Mitglied des Disziplinarausschusses einen Spieler unverzüglich von von der DRA genehmigten Veranstaltungen sperren lassen, wenn er die vermeintliche Beschwerde als dermaßen ernst einstuft, dass eine unverzügliche Spielsperre vor einer Anhörung notwendig ist.
  2. 8.2  Unter solchen Umständen wird der Spieler von der Person, die die Entscheidung über die Spielsperre des Spielers trifft, schriftlich über den Entschluss und die Gründe dafür unterrichtet.
  3. 8.3  Jeder Spieler, über den auf diese Weise eine Spielsperre verhängt wird, kann innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von seiner Spielsperre erfahren hat, schriftlich bei der DRA Berufung einlegen unter Angabe der Gründe für die Beschwerde. Die Berufung wird vom Vorsitzenden des Berufungsausschusses auf dem Papier geprüft. Seine Entscheidung ist endgültig und rechtsverbindlich. Der Vorsitzende des Berufungsausschusses kann verfügen, dass der Spieler im Falle einer erfolglosen Berufung eine Verwaltungsgebühr zahlt.

9  DER DISZIPLINARAUSSCHUSS

  • 9.1 Ein Disziplinarausschuss wird vom DRA-Vorstand einberufen. Er setzt sich aus einem Vorsitzenden zusammen, der Mitglied des DRA-Vorstands ist, und mindestens zwei anderen Personen, die Mitglieder des DRA-Vorstands sein können, aber nicht müssen.
  • 9.2 Der DRA-Vorstand ernennt auch einen alternativen Vorsitzenden in den Disziplinarausschuss für den Fall, dass der Vorsitzende des Disziplinarausschusses verhindert sein sollte.
  • 9.3 Wenn der Disziplinarausschuss in einer Sache verhandelt, muss die beschlussfähige Mehrheit zwei betragen.
  • 9.4 Ein Berufungsausschuss befasst sich mit Berufungen laut Abschnitten 13 und 14 dieser Wettkampfregeln. Der Vorsitzende des Berufungsausschusses wird vom DRA- Vorstand ernannt und ist zuständig für die Bereitstellung der Mitglieder des

Berufungsausschusses je nach Bedarf und für deren Auseinandersetzung mit allen

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19 Aspekten jeglicher Berufungen gegen die Ermittlungen des Vorsitzenden des Disziplinarausschusses oder des Disziplinarausschusses.

10 EINLEITENDES VERFAHREN

  1. 10.1  Wenn die DRA eine schriftliche Beschwerde erhält oder der Meinung ist, dass ein Mitglied oder ein Spieler oder eine andere Person, das bzw. der bzw. die an die DRA- Wettkampfregeln gebunden ist, möglicherweise gegen die DRA-Wettkampfregeln verstoßen hat, muss der Vorsitzende des Disziplinarausschusses oder die entsprechende Person in einer angeschlossenen Organisation den Sachverhalt prüfen und kann:
    1. 10.1.1  entscheiden, in der Angelegenheit; nicht vorzugehen;
    2. 10.1.2  der betroffenen Person oder den betroffenen Personen schreiben und sich ihre Ansichten anhören bzgl. der Beschwerde oder Angelegenheit, die sich ergeben hat; und/oder
    3. 10.1.3  das Mitglied oder einen Spieler wegen Verstoß anklagen und die Angelegenheit zwecks Anhörung durch den Disziplinarausschuss weiterleiten;
    4. 10.1.4  sich der Beschwerde laut Abschnitt 11.4 annehmen;
    5. 10.1.5  die Angelegenheit zwecks Anhörung durch den Disziplinarausschuss weiterleiten; oder
    6. 10.1.6  die Angelegenheit zwecks alternativer Lösungsfindung weiterleiten (siehe Regel 20 unten).
  2. 10.2  Wenn einem Spieler oder einem Mitglied eine Tat zur Last gelegt wird, gilt die Mitteilung dann als übermittelt, wenn die E-Mail bei seiner registrierten E-Mail-Adresse zugestellt wurde oder, wenn der Spieler keinen Zugriff auf eine E-Mail-Adresse hat, per Post an seine registrierte Adresse. Die registrierte Adresse ist die vom Spieler oder einer anderen Person, die die an die DRA-Wettkampfregeln gebunden ist, bei den Organisationen PDC, DRA und PDPA oder einer entsprechenden angeschlossenen Organisation registrierte Adresse. Es liegt in der Verantwortung des Spielers oder einer anderen Person, die an die DRA-Wettkampfregeln gebunden ist, darauf zu achten, dass seine bzw. ihre Kontaktangaben dem aktuellsten Stand entsprechen und von den Organisationen DRA, PDC und PDPA oder einer entsprechenden angeschlossenen Organisation präzise erfasst werden.
  3. 10.3  Der Spieler oder eine andere Person werden schriftlich von der Beschwerde in Kenntnis gesetzt und müssen innerhalb von 14 Tagen vor einer Anhörung oder einer anderen Lösung darauf antworten.
  4. 10.4  Jeder Spieler oder eine andere Person im Zentrum solcher Ermittlungen ist verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen ausführlich und wahrheitsgemäß dazu zu äußern, sofern keine außergewöhnlichen Umstände dies nachweislich verhindern. Eine unterbliebene ausführliche und wahrheitsgemäße Antwort kann als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden.
  5. 10.5  Bevor ein Urteil gebildet wird, wie mit der Beschwerde weiter verfahren werden sollte, ist der Vorsitzende des Disziplinarausschusses oder die entsprechende Person in einer angeschlossenen Organisation befugt, angemessene Erkundigungen einzuziehen und

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19 aus seiner bzw. ihrer Sicht angemessene Ratschläge einzuholen und von externen Experten Ratschläge, u. a. auch eine Rechtsberatung einzuholen, wenn er dies für richtig hält.

  • 10.6 Wenn der Vorsitzende des Disziplinarausschusses oder die entsprechende Person in einer angeschlossenen Organisation der Meinung ist, dass diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Spieler wird entsprechend benachrichtigt.

11 DISZIPLINARVERFAHREN

  1. 11.1  Wo das Disziplinarverfahren eine angeschlossene Organisation betrifft, kann die angeschlossene Organisation Fälle an die DRA weiterleiten und Disziplinarmaßnahmen nach diesen Wettkampfregeln einleiten oder ein Berufungsverfahren im Auftrag dieser Organisation durchführen.
  2. 11.2  In Fällen, in denen die angeschlossene Organisation nicht das Disziplinarverfahren der DRA berücksichtigt, macht die DRA für die angeschlossene Organisation Folgendes zur Pflicht;
    1. 11.2.1  dass die angeschlossene Organisation die DRA-Wettkampfregeln einhält;
    2. 11.2.2  dass in ihren Wettkampfregeln ein Verfahren verankert ist, das dem in Abschnitten 10-14 dargestellten Disziplinarverfahren der DRA deckungsgleich ist;
    3. 11.2.3  dass sie eine Person benennt, die eine ähnliche Funktion wie der DRA- Vorsitzende des Disziplinarausschusses hat und der DRA den Namen der nominierten Person nennt und dieser nominierten Person etwaige zukünftige Änderungen mitteilt;
    4. 11.2.4  dass sie einen Ausschuss hat, der sich mit disziplinarischen Problemen befasst, dass sie ihre Verfahren und Ergebnisse im Detail weiterleitet und die DRA von den Namen der Personen in jenem Ausschuss in Kenntnis setzt und über alle künftigen Änderungen bei der Mitgliedschaft jenes Ausschusses informiert;
    5. 11.2.5  dass sie ein ähnliches Berufungsverfahren wie die DRA hat;
  3. 11.3  Wo eine angeschlossene Organisation einen Spieler an die DRA verweist:
    1. 11.3.1  Erhalt des Nachweises, dass die angeschlossene Organisation sich darauf beruft, und Weiterleitung dessen zusammen mit einem Bericht der Umstände und den mutmaßlichen Verstößen gegen die Regel an den DRA- Disziplinarausschuss.
    2. 11.3.2  Im Falle einer Berufung leitet die verbundene Organisation die vom ursprünglichen Disziplinarausschuss geprüften Nachweise sowie alle Einreichungen und vom Ausschuss erzielten Ergebnisse weiter.
  4. 11.4  Wenn es sich um ein kleineres Fehlverhalten handelt oder der Spieler oder eine andere betroffene Person das Fehlverhalten vollumfänglich zugibt, kann der Vorsitzende des Disziplinarausschusses oder die entsprechende Person in einer verbundenen Organisation die Angelegenheit auf Papier im eigenen Ermessen erwägen. Er übt alle Befugnisse des Disziplinarausschusses aus, es sei denn, er darf einen Spieler weder von der Teilnahme an einer Dartveranstaltung ausschließen noch eine Geldstrafe von mehr

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19 als 500 £ zzgl. Kosten verhängen.

  1. 11.5  Ist beim Fehlverhalten eine einheitliche Geldstrafe zahlbar oder liegt eine Zuwiderhandlung vor, können die Kosten unverzüglich erhoben werden.
  2. 11.6  Wenn der Vorsitzende des Disziplinarausschusses oder die entsprechende Person in einer verbundenen Organisation eine Anhörung im Disziplinarverfahren beschließt, muss der Spieler oder eine andere betroffene Person schriftlich davon benachrichtigt werden, dass eine Anhörung im Disziplinarverfahren stattfinden wird und die Anklage(n) erläutert bekommen.
  3. 11.7  Mindestens 14 Tage vor der Anhörung wird der Spieler schriftlich benachrichtigt von:
    1. 11.7.1  Uhrzeit, Datum und Ort der Anhörung; und
    2. 11.7.2  den Einzelheiten aller anzuhörenden Anklagen und Beschwerden und den Gründen, auf die sie sich stützen; und
    3. 11.7.3  dass das Mitglied oder der Spieler mindestens eine der folgenden Maßnahmen ergreifen kann:
      1. (i)  bei der Anhörung anwesend sein und sich zu Wort melden;
      2. (ii)  dem Disziplinarausschuss bei oder vor der Anhörung schriftliche Erklärungen zu dieser Angelegenheit vorlegen;
      3. (iii)  die Vertretung bei der Anhörung durch eine Person gewährleisten.
  4. 11.8 Falls ein Spieler oder eine andere betroffene Person nicht anwesend sein oder keine andere Person in seinem/ihrem Auftrag teilnehmen lassen möchte, kann der Disziplinarausschuss die Anhörung in seinem Ermessen in Form einer Audio- oder Videokonferenz stattfinden lassen. In einem solchen Fall kann der Spieler oder eine andere betroffene Person oder eine Person in deren Vertretung ganz oder teilweise an der Anhörung teilnehmen.
  5. 11.9 Bei der Ausübung seiner Aufgaben im Rahmen dieser Disziplinarordnung hat der Disziplinarausschuss einen breiten Ermessensspielraum, was die Regelung seines eigenen Verfahrens anbelangt. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit dieser Befugnis kann der Disziplinarausschuss eine der folgenden Maßnahmen ergreifen;
    1. 11.9.1 die Parteien anweisen, vor der eigentlichen Anhörung an einer Anhörung zur Fallbearbeitung teilzunehmen, bei der Beweis- und Verfahrensfragen entschieden werden können.
    2. 11.9.2 die in dieser Disziplinarordnung festgelegte Frist verlängern oder ändern;
    3. 11.9.3 das Verfahren zu vertagen, sei es vor einem geplanten Anhörungstermin oder während der Anhörung, um Zeit für die Vorlage weiterer Beweise oder aus anderen Gründen zu haben;
    4. 11.9.4 einer Partei die Kosten der Fallbearbeitung oder einer anderen Zwischenanhörung oder vertagten Anhörung aufzuerlegen;
    5. 11.9.5 Einer Partei oder einem Zeugen/einer Zeugin direkt Fragen stellen;

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

  1. 11.9.6 Beweise aufgrund von Unzulässigkeit, mangelnder Relevanz oder Nichteinhaltung der Anweisungen ausschließen;
  2. 11.9.7 geeignete Anweisungen (sei es vor der Anhörung oder zu Beginn oder während der Anhörung) in Bezug auf die Durchführung des Verfahrens geben;
  3. 11.9.8 Verlangen, dass eine Partei oder eine andere Person vorbehaltlich der disziplinarischen Zuständigkeit der DRA fallbezogene Dokumente oder andere Materialien einer anderen Partei oder dem Disziplinarausschuss offenbaren.

12 ANHÖRUNG IM DISZIPLINARVERFAHREN

  1. 12.1 Die Beweislast hinsichtlich von Anschuldigungen liegt bei der DRA, und die Nachweispflicht beruht auf der Wahrscheinlichkeitsbilanz (d. h. ob es wahrscheinlicher ist oder nicht, dass das Fehlverhalten aufgetreten ist).
  2. 12.2 Jede Person, die vor dem Disziplinarausschuss aussagt, ist verpflichtet, eine vollständige und wahrheitsgemäße Aussage zu machen.
  3. 12.3 Der Disziplinarausschuss ist nicht verpflichtet, den strengen Regeln der Beweisaufnahme zu folgen. Er kann Beweismittel zulassen, die er für geeignet hält, und solchen Beweismitteln die Gewichtung beimessen, die er unter den jeweiligen Umständen für angemessen hält.
  4. 12.4 Bei einer Anhörung im Disziplinarverfahren bzgl. einer Anklage oder Beschwerde muss der Ausschuss:
    1. 12.4.1 dem Mitglied oder Spieler oder einer anderen betroffenen Person sowie deren zulässigen Repräsentanten Gelegenheit zu mündlichen Stellungnahmen geben;
    2. 12.4.2 vom Mitglied oder dem Spieler oder einer anderen betroffenen Person oder in dessen/deren Auftrag bei ihm eingereichte schriftliche Stellungnahmen in Betracht ziehen;
    3. 12.4.3 einen Entschluss fassen, ob das Mitglied oder der Spieler oder eine andere betroffene Person gegen die DRA-Wettkampfregeln verstoßen hat; und
    4. 12.4.4 einen Entschluss fassen bzgl. der Strafmaßnahme oder Strafmaßnahmen, die gegen das Mitglied oder den Spieler oder eine andere betroffene Person verhängt werden sollen.
  5. 12.5 Nachdem der Disziplinarausschuss seine endgültige Entscheidung getroffen hat, teilt er diese entweder zum Zeitpunkt der Anhörung der betroffenen Person schriftlich mit oder so bald wie möglich danach.
  6. 12.6 Eine Entscheidung des Disziplinarausschusses, vorbehaltlich des in Abschnitt14 genannten Rechtsbehelfs, gilt als Entscheidung der DRA und ist für alle endgültig und rechtsverbindlich; unbeschadet einer anderen Bestimmung der Wettkampfregeln ist jede Geldstrafe oder Kostenanordnung als Geldforderung vollstreckbar.

13 BERUFUNGEN BEI GERINGFÜGIGER ORDNUNGSWIDRIGKEIT

  • 13.1 Wenn sich der Vorsitzende des Disziplinarausschusses (laut Abschnitt 11.4) mit dem

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Fall eines Fehlverhaltens beschäftigt hat, kann die betreffende Person innerhalb von 14 Tagen nach Unterrichtung über das Ergebnis des Falles bei der DRA schriftlich Berufung einlegen.

  1. 13.2 Die Berufung wird vom Vorsitzenden des Berufungsausschusses geprüft. Die Berufung wird überprüft; dabei werden auch die Erklärungen des Spielers zum Zwecke der schriftlichen Berufung berücksichtigt. Abgesehen davon, dass der Vorsitzende des Berufungsausschuss der Ansicht ist, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, wird die Berufung ohne Anhörung auf dem Papier durchgeführt. Die Entscheidung des Vorsitzenden des Berufungsausschusses ist endgültig und rechtsverbindlich..
  2. 13.3 Laut diesem Abschnitt kann der Vorsitzende des Berufungsausschusses größere Strafmaßnahmen auferlegen als die, die ursprünglich vom Vorsitzenden des Disziplinarausschusses auferlegt wurden.
  3. 13.4 Der Berufungsausschuss kann der unterlegenen Partei die Kosten auferlegen.

14 BERUFUNGEN GEGEN FESTSTELLUNGEN DES DISZIPLINARAUSSCHUSSES

  1. 14.1 Jeder Spieler, der vom Disziplinarausschuss für schuldig befunden wird, sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben oder einen Verstoß gegen diese Regeln begangen zu haben, hat das Recht, gemäß diesem Abschnitt Berufung einzulegen. .
  2. 14.2 Eine Berufung im Einklang mit Abschnitt 14.1 ist an den Berufungsausschuss weiterzuleiten. Im Berufungsausschuss für den jeweiligen Einzelfall sitzen allein der Vorsitzende des Berufungsausschusses oder eine oder zwei weitere Personen, die auch Mitglieder des Berufungsausschusses sind.
  3. 14.3 Ab dem Datum, an dem der jeweilige schriftliche Beschluss der betroffenen Person zugeschickt wird, hat der Spieler oder eine andere betroffene Person 14 Tage Zeit, um seine bzw. ihre Berufungsschrift einzureichen. Die Berufungsschrift ist zusammen mit den Kopien aller einschlägigen Dokumente innerhalb der 14-tägigen Frist an die DRA zu schicken. In der Berufungsschrift ist bzw. sind der/die spezifische(n) Aspekt(e) des Beschlusses, gegen den Berufung eingelegt wird, darzulegen, wobei klar anzugeben ist, ob die Berufung gegen die Feststellung der Schuld oder die verhängten Strafmaßnahmen (oder beides) gerichtet ist, sowie die Gründe, aus denen die Berufung eingelegt wird. Die Berufungsschrift muss einhergehen mit einer Kaution in Höhe von 800 £ (vorbehaltlich einer gelegentlichen Prüfung seitens der DRA) als anfängliche Sicherheitsleistung für die Kosten der Berufung.
  4. 14.4 Die DRA behält sich das Recht vor, weitere Sicherheitsleistungen für die Kosten der eingelegten Berufung zu verlangen, falls die Kosten voraussichtlich 800 £ übersteigen.
  5. 14.5 Eine verspätet eingelegte Berufung oder eine Berufung, die auf andere Weise nicht den Anforderungen von Abschnitt 14.3 entspricht, wird ohne triftigen Grund ohne weitere Prüfung zurückgewiesen. Falls eine Partei sich bei einem Berufungsfall nicht nach den vom Berufungsausschuss aufgestellten Anweisungen richtet, kann der Berufungsausschuss auf Antrag einer der beiden Parteien oder von sich aus (mit oder ohne Anhörung) verlangen, dass die säumige Partei nicht weiter an den Verhandlungen teilnimmt oder dass die Berufung unter Berücksichtigung angemessener Kosten zurückgewiesen wird.
  6. 14.6 Der Vorsitzende des Berufungsausschusses beruft so bald wie möglich nach Erhalt

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der Berufungsschrift einen Berufungsausschuss ein und unterrichtet die Parteien über seine Zusammensetzung und – im Falle einer Anhörung – über Datum, Uhrzeit und Ort der Einsetzung.

  1. 14.7 Der Berufungsausschuss hat einen breiten Ermessensspielraum, was die Regelung seines eigenen Verfahrens anbelangt.
  2. 14.8 Der Berufungsausschuss prüft und überprüft alle Dokumente und Beweise, die dem Disziplinarausschuss im Rahmen des Verfahrens vorgelegt werden, und prüft die Berufung auf dem Papier. Der Berufungsausschuss hat das uneingeschränkte Ermessen, neue von einer Partei eingereichte Beweismittel zuzulassen oder abzulehnen und das Verfahren auch zu vertagen, um neue Beweismittel zu erheben, wenn diese zu Tage treten.
  3. 14.9 Wenn der Vorsitzende des Berufungsausschusses dies als außerordentliche Umstände erachtet, kann er eine Anhörung einberufen. Im Falle einer solchen Anhörung kann der Berufungsausschuss die Anwesenheit von Zeugen verlangen, die vom Disziplinarausschuss angehört werden müssen.
  4. 14.10 In einem Fall, in dem die Berufung ausschließlich gegen die verhängte Strafmaßnahme gerichtet ist, wird sie vom Berufungsausschuss durch Nachprüfung unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen der betreffenden Person geprüft. Abgesehen davon, dass der Berufungsausschuss der Ansicht ist, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, wird die Berufung ohne Anhörung auf dem Papier durchgeführt.
  5. 14.11 Der Berufungsausschuss prüft seine Entscheidung, nachdem er alle ihm vorgelegten Beweise geprüft und den Beschwerdeparteien ausreichend Gelegenheit gegeben hat, auf Papier oder persönlich bei einer Anhörung Einreichungen zu machen.
  6. 14.12 Eine Entscheidung des Berufungsausschusses ist endgültig.
  7. 14.13 Der Berufungsausschuss kann:
  8. 14.13.1 die angefochtene Entscheidung bestätigen;
  9. 14.13.2 die angefochtene Entscheidung verwerfen und jedes getroffene Urteil oder jede verhängte Sanktion aufheben;
  10. 14.13.3 nur einen Teil der angefochtenen Entscheidung aufheben;
  11. 14.13.4 die Urteile des Disziplinarausschusses (je nach Einzelfall) durch seine eigenen Entscheidungen bzgl. der „Haftung“ ersetzen (z. B. Ermittlungen hinsichtlich eines Spielers, der sich eines kleineren oder größeren Vergehens strafbar gemacht hat) und/oder die im Folgenden auferlegte Sanktion durch seine eigene Sanktion ersetzen; und/oder
  12. 14.13.5 eine andere Maßnahme ergreifen, die er für notwendig hält, um die Berufung richtig durchführen zu können.
  13. 14.14 Laut diesem Abschnitt kann der Berufungsausschusses nach einer Berufung größere Strafmaßnahmen auferlegen als die, die ursprünglich vom Disziplinarausschusses auferlegt wurden.

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  1. 14.15 Der Berufungsausschuss kann anordnen, dass die betroffene Partei die Kosten der Anhörung ganz oder teilweise trägt.
  2. 14.16 In seiner Entscheidung muss der Berufungsausschuss festlegen, wie geleistete Kaution nach Abschnitten 14.3 und 14.4 behandelt werden soll.

15 STRAFMASSNAHMEN

  1. 15.1 Wird ein Spieler oder eine andere betroffene Person wegen Fehlverhaltens oder anderweitiger Verletzung der Regeln für schuldig befunden, kann der Disziplinarausschuss oder der Berufungsausschuss (je nach Einzelfall) gegen diese Person eine oder mehrere der folgenden Sanktionen verhängen:
    1. 15.1.1 Zeitlich vorübergehende Spielsperre oder mit Bezug auf bestimmte Veranstaltungen;
    2. 15.1.2 permanente Spielsperre (mit oder ohne Möglichkeit einer Wiedereinsetzung des Spielers, die möglicherweise an Bedingungen geknüpft ist);
    3. 15.1.3 eine Geldstrafe;
    4. 15.1.4 die Einbehaltung des gesamten Preisgeldes oder eines Teils davon, das der Spieler bei einer Dartveranstaltung eingespielt hat;
    5. 15.1.5 einen Verweis oder eine Verwarnung bzgl. des Verhaltens;
    6. 15.1.6 eine aufgeschobene Strafmaßnahme (d. h. eine Strafmaßnahme, die nur dann auferlegt wird, wenn festgestellt wird, dass die betreffende Person sich innerhalb einer bestimmten Frist ab dem Datum der Entscheidung ein anderes Fehlverhalten hat zu Schulden kommen lassen oder gegen die Regeln verstoßen hat, unabhängig davon, ob die weitere Straftat vor der Entscheidung stattgefunden hat oder nicht);
    7. 15.1.7 eine andere Strafmaßnahme oder andere Strafmaßnahmen, die der Disziplinarausschuss oder der Berufungsausschuss (je nach Einzelfall) unter allen Umständen des jeweiligen Falls für angemessen hält.
    8. 15.1.8 Spieler, die sich zu einer PDC ProTour oder einem Premier Event anmelden und dann nach Ablauf der Anmeldefrist davon ausscheiden, erhalten eine Standard-Geldstrafe von der DRA, wie in den „Order of Merit“-Regeln der PDC spezifiziert. Die Geldstrafen erhöhen sich mit jeder Straftat und können nach einer vierten Straftat innerhalb eines Jahres zu einer Spielsperre führen:
  2. 15.2 Mangels einer anderen Vereinbarung sind eine Geldstrafe und alle Kostenbeiträge, die einem Spieler oder einer anderen betroffenen Person gemäß dieser Wettkampfregeln auferlegt werden, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe zu zahlen. Wenn ein Spieler sich nicht nach den Bestimmungen dieses Abschnitts richtet, wird die Geldstrafe um 50 % erhöht und der betroffene Spieler wird automatisch gesperrt.
  3. 15.3 Setzt der Disziplinarausschuss eine Frist für die Spielsperre fest, so beginnt diese Frist mit dem Datum der schriftlichen Entscheidung, auch wenn eine Berufungsschrift eingereicht wird.
  4. 15.4 Wenn ein Spieler bereits einer Spielsperre nach Abschnitt 8 unterliegt, gilt der

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15.5 Im jeweiligen Einzelfall können der Disziplinarausschuss oder der Berufungsausschuss empfehlen, ein vollständiges Dossier der im Laufe des Verfahrens vorgelegten Beweise zu erstellen und den zuständigen Behörden zu übermitteln, damit diese eine Untersuchung durchführen können, um festzustellen, ob eine Straftat begangen wurde. In einem solchen Fall kann der Disziplinarausschuss oder der Berufungsausschuss (je nach Einzelfall) im alleinigen Ermessen festlegen, das Disziplinarverfahren gegen die betroffene Person bis zum Abschluss eines Strafverfahrens und/oder der Ergebnisse einer von diesen Behörden durchgeführten Untersuchung auszusetzen.

16 VERZICHT BEI GERINGFÜGIGEN VERFAHRENSVERSTÖSSEN

  • 16.1 Ungeachtet des Rechts des Disziplinarausschusses und des Berufungsausschusses bzgl. der Regelung der eigenen Verfahren, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe eines nach diesen Wettkampfregeln durchgeführten Disziplinarverfahrens ein Verstoß gegen die Verfahren vorliegt oder eine Nichtbefolgung von Anweisungen, macht dies die Verfahren nicht ungültig, es sei denn, solche Verstöße waren dergestalt, dass sie die Position der betroffenen Person ernsthaft und unwiderruflich beeinträchtigen.
  • Zeitraum ab dem Datum der ursprünglichen Spielsperre des Spielers.

17 KOSTEN

  1. 17.1  Der Disziplinarausschuss und/oder der Berufungsausschuss können einer oder mehreren Parteien anordnen, alle oder einen Teil der Kosten des in ihrer Anwesenheit stattfindenden Verfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens und der Kosten einer anderen Partei.
  2. 17.2  Im Falle einer Berufung gegen ein Ergebnis bzgl. eines unter Punkt 11.4 behandelten Falls, in dem das Fehlverhalten geringfügig ist oder in dem der Spieler oder eine andere betroffene Person das Fehlverhalten in ihrer Antwort vollständig zugibt, kann der Berufungsausschuss verlangen, dass die betroffene Person im Falle einer erfolglosen Berufung eine Verwaltungsgebühr (für eine Einschätzung der von der DRA bei der Durchführung dieses Verfahrens entstandenen oder aufgewendeten angemessenen Kosten) zahlt.
  3. 17.3  Keine Person, der eine Strafe jeglicher Art per Beschluss eines DRA-Ausschusses auferlegt wurde, kann eine Klage gegen die DRA, einen Ausschuss, seine Mitglieder oder einen offiziellen Amtsträger, Arbeitnehmer, Auftragnehmer oder Vertreter der DRA erheben, selbst wenn der Beschluss in der Folge für ungültig erklärt oder im Berufungsverfahren abgeändert wurde.

18 VERTRAULICHKEIT

18.1 Sofern der Disziplinarausschuss oder der Berufungsausschuss (soweit zutreffend) nichts anderes anordnet, finden alle Disziplinarverfahren gemäß dieser Regeln privat statt, und die Öffentlichkeit und Medien haben kein Recht auf Zugang zu dem Raum, in dem die Anhörung stattfindet.

18.2 Der Disziplinarausschuss und der Berufungsausschuss geben weder eine Presseerklärung ab noch halten sie eine Pressekonferenz ab. Alle Presseerklärungen bzgl. der Entscheidung des Disziplinarausschusses oder des Berufungsausschusses sind vom Vorsitzenden des Disziplinarausschusses abzugeben oder zu genehmigen. Die DRA ist nicht verpflichtet, die im Rahmen einer Anhörung verhängten Strafmaßnahmen oder Feststellungen zu veröffentlichen.

19 GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

  1. 19.1  Diese Regeln und alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit ihnen ergeben (einschließlich aller Streitigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit außervertraglichen Verpflichtungen), unterliegen dem englischen Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Regeln des Kollisionsrechts.
  2. 19.2  Vorbehaltlich der in diesen Regeln vorgesehenen internen Streitbeilegungsmechanismen sind die Gerichte von England und Wales ausschließlich zuständig für alle Angelegenheiten, die sich im Zusammenhang mit diesen Regeln ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

20 ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG

  1. 20.1  Der Vorsitzende des Disziplinarausschusses oder der Vorsitzende des Berufungsausschusses kann mit Zustimmung des betroffenen Mitglieds oder Spielers eine Angelegenheit oder eine Frage, die sich in einer seiner Kontrolle unterstehenden Angelegenheit ergibt, an ein Schiedsverfahren, eine Schlichtung, eine Mediation, eine Sachverständigenentscheidung oder eine andere geeignete Methode der alternativen Streitbeilegung verweisen.
  2. 20.2  Eine Bewertung der Kosten einer solchen Verweisung wird vorgenommen, und der Vorsitzende des Disziplinarausschusses kann anordnen, dass vor Beginn einer solchen alternativen Streitbeilegung ein Betrag in Höhe der Bewertung der Kosten der Anhörung oder eines Teils davon bei der DRA hinterlegt wird.
  3. 20.3  Die Verfahrens- und sonstigen Regeln, die in dem Forum gelten, an das die Angelegenheit weitergeleitet wird, gelten für die Lösung der Angelegenheit.
  4. 20.4  Wenn die Angelegenheit nach den Regeln für die gewählte Methode der alternativen Streitbeilegung nicht endgültig festgelegt ist, so dass sie für das Mitglied oder den Spieler oder eine andere betroffene Person nach einem vernünftigen Versuch, die Angelegenheit zu lösen, verbindlich ist, kann das Verfahren gegen die Person nach den DRA-Regeln fortgesetzt werden.
  5. 20.5  Ein Ausschuss kann Berichte, Empfehlungen oder Beschlüsse berücksichtigen, die im Verlauf der versuchten alternativen Streitschlichtung gemacht oder angefertigt wurden, wenn der Ausschuss laut den DRA-Regeln etwas bestimmt.

ANHANG 1

DRA-WETTREGELN 1. Einleitung

  1. 1.1  Diese Regeln haben keine rückwirkende Gültigkeit.
  2. 1.2  Diese Wettregeln sind Bestandteil der DRA-Wettkampfregeln und stellen somit die Bedingungen für die Teilnahme an einer beliebigen Dartveranstaltung dar.
  3. 1.3  Deshalb verpflichtet sich jede der folgenden Personen („Teilnehmer“), diese Wettregeln einzuhalten und alle Entscheidungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung getroffen werden, einzuhalten:
    1. 1.3.1  Jeder, der an einer Dartveranstaltung teilnimmt, ob als Spieler oder offizieller Amtsträger;
    2. 1.3.2  Jede Person, die als bei der DRA registrierter Vertreter handelt oder die ein Direktor, Funktionär, Angestellter, Vertreter oder Repräsentant des

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19 registrierten Vertreters ist;

  1. 1.3.3 Jeder Direktor, Funktionär oder Angestellter der Organisationen DRA, PDPA oder PDC; und
  2. 1.3.4 Jede andere Person unter der Gerichtsbarkeit der DRA, die einen beliebigen Aspekt einer Dartveranstaltung beeinflussen kann.
  • 1.4 Jeder nachgewiesene Verstoß eines Teilnehmers gegen die nachfolgenden Bestimmungen 2.1.2 und 2.1.3 bedeutet für diesen Teilnehmer ein längeres Verbot der Teilnahme am Dartsport, ausgenommen in Situationen, wo der jeweilige Teilnehmer ganz klar außergewöhnliche Minderungsumstände aufzeigen kann.

2. FehlverhaltenbeiWetten

  • 2.1 Ein Verstoß gegen diese Wettkampfregeln liegt dann vor, wenn der Teilnehmer eine der folgenden Maßnahmen ergreift:

2.1.1 Wetten:

  1. (i)  eine Wette mit einer anderen Person eingehen, annehmen, platzieren oder anderweitig abschließen in Bezug auf Ergebnis, Punktzahl, Fortschritt, Verhalten oder einen anderen Aspekt einer Dartveranstaltung. ;
  2. (ii)  eine andere Person bitten, veranlassen, locken, anweisen, überzeugen, ermutigen, autorisieren oder es dieser erleichtern oder erlauben, eine Wette zum mittel- oder unmittelbaren Nutzen des Teilnehmers abzuschließen, was Ergebnis, Punktzahl, Fortschritt, Verhalten oder einen anderen Aspekt einer Dartveranstaltung anbelangt;
  3. (iii)  sicherstellen, dass das Eintreten eines bestimmten Vorfalls bei einer Dartveranstaltung, deren Eintreten (laut Kenntnissen des Teilnehmers) einer Wette unterliegt und für den der Teilnehmer oder eine mit ihm verbundene Person eine Belohnung erwartet oder eine solche erhalten hat;
  4. (iv)  die tatsächliche oder scheinbare Befugnis haben, die Leitung eines Unternehmens oder einer anderen Unternehmung zu beeinflussen, das bzw. die bei einer Dartveranstaltung (eine „Wettorganisation“) eine beliebige Form von Wetttätigkeitfördert, vermittelt, arrangiert oder durchführt und/oder in irgendeiner Eigenschaft (einschließlich als Geschäftsführer oder faktischer Geschäftsführer) am Betrieb einer Wettorganisation beteiligt sein und/oder Stimmrechte im Zusammenhang mit den Wertpapieren oder Aktien einer Wettorganisation zu halten, zu handeln oder zu kontrollieren, mit der Ausnahme, dass eine Beteiligung von weniger als 5 % des ausgegebenen Aktienkapitals einer Wettorganisation nur zu Anlagezwecken nicht berücksichtigt wird;

2.1.2 Korruption:

  1. (i)  Festlegen oder Einfädeln des Ergebnisses oder Beteiligung an Bestrebungen, Ergebnis, Punktzahl, Fortschritt, Durchführung oder einen anderen Aspekt der Dartveranstaltung festzulegen oder einzufädeln;
  2. (ii)  Ersuchen oder Akzeptieren oder Anbieten oder Annehmen vonBestechungsgeldern oder sonstigen Belohnungen für das Festlegen oder Einfädeln von Ergebnis, Punktzahl, Fortschritt, Durchführung oder eines anderen Aspekts der

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Dartveranstaltung auf irgendeine Weise oder anderenfalls deren vorschriftswidrige Beeinflussung;

  1. (iii)  Versagen gegen Entgelt, Leisten nach besten Kräften und auf faire und sportliche Weise bei dem Turnier und/oder bei jeder Dartveranstaltung, an der sie teilnehmen;
  2. (iv)  einen Teilnehmer auffordern, veranlassen, verleiten, überzeugen, ermutigen oder es ihm erleichtern, gegen eine der vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes zu verstoßen.

2.1.3 Missbrauch von Insiderinformationen:

(i) zu Wettzwecken verwenden oder einer anderen Person für solche Zwecke Informationen über die Dartveranstaltung zur Verfügung stellen, die der Teilnehmer aufgrund seiner Stellung innerhalb des Sports besitzt und die nicht gemeinfrei oder für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind;

(ii) Gegen Bezahlung vor oder während der Dartveranstaltung Bereitstellen von Informationen an eine Person bzgl. der gegnerischen Spieler bei einer Dartveranstaltung, Bedingungen, taktischen Erwägungen oder anderer Aspekte der Dartveranstaltung, sofern diese Informationen nicht bereits gemeinfrei sind oder ohne Verzögerung werden oder für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind;

(iii)Auffordern, veranlassen, verleiten, überzeugen, ermutigen einen Teilnehmer oder es ihm erleichtern, gegen eine der vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes zu verstoßen.

2.1.4 Allgemeines:

  1. (i)  An den Tag legen eines beliebigen anderen Verhalten (d. h. über die in Absätzen 2.1.1 bis 2.1.3 genannten Verhaltensweisen hinaus), das korrupt oder betrügerisch ist oder für den Teilnehmer einen tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikt darstellt oder anderenfalls riskiert, dem öffentlichen Vertrauen in die Integrität und/oder die aufrichtige und ordnungsgemäße Durchführung der Dartveranstaltung zu schaden;
  2. (ii)  Bereitstellen oder erhalten einer Belohnung, die den Teilnehmer oder den Dartsport in Verruf bringen könnte.

2.1.5 Versuch oder Mittäterschaft:

  1. (i)  Versuch der Handlung oder Vereinbarung mit einer anderen Person zum Handeln, oder absichtlich einer anderen Person den Eindruck vermitteln, dass der Teilnehmer versucht oder zustimmt, gegen diese Regeln zu verstoßen;
  2. (ii)  Handlungen oder Unterlassungen der in den Abschnitten 2.1.1 bis 2.1.4 beschriebenen Art, die von einer mit dem Teilnehmer verbundenen Person begangen wurden, zu genehmigen, veranlassen, unterstützen, ermutigen, unterstützen, begünstigen, vertuschen oder anderweitig mitschuldig machen;

2.2 Jeder Versuch oder jede Vereinbarung (oder jeder vorsätzliche Anschein derselben) wird für die Zwecke dieser Regeln so behandelt, als ob ein Verstoß gegen die betreffende(n)

Bestimmung(en) begangen worden wäre, unabhängig davon, ob ein solcher Versuch

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19 oder eine solche Vereinbarung (oder ein solcher vorsätzlicher Anschein derselben) tatsächlich zu einem solchen Verstoß geführt hat oder nicht.

2.3 Folgendes ist nicht relevant für die Ermittlung eines Verstoßes laut Absatz 2.1 (obwohl es für die Angelegenheit der aufzuerlegenden Strafmaßnahme relevant sein kann, falls festgelegt wurde, dass ein Verstoß begangen wurde):

  • 2.3.1 die Art oder das Ergebnis einer Wette;
  • 2.3.2 das Ergebnis der Dartveranstaltung oder des Matches, auf der die Wette beruhte;
  • 2.3.3 ob die Bemühungen oder Leistungen der Spieler ggf. bei einer fraglichen

Dartveranstaltung von der betreffenden Handlung oder Unterlassung betroffen waren oder nicht (oder voraussichtlich gewesen sein könnten).

2.3.4 ob eines der Ergebnisse bei einer fraglichen Dartveranstaltung von der betreffenden Handlung oder Unterlassung betroffen war oder nicht (oder voraussichtlich gewesen sein könnte).

3. Vorbehalte

  1. 3.1  Es darf kein Verstoß gegen die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 2.1 vorliegen, wenn ein Teilnehmer einen Sponsoring- oder Unterstützungsvertrag mit einer Wettorganisation abschließt.
  2. 3.2  Es gilt nicht als Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 2.1.3, wenn Informationen als Stellungnahme an einen Journalisten, als Kommentar zur sofortigen Veröffentlichung oder als Ausstrahlung in den Mainstream-Medien bereitgestellt werden.

ANHANG 2

6.13 Verordnung 13 der DRA-Satzung REGELN FÜR DISZIPLINIERUNG UND VERHALTEN

6.13.1 Ungeachtet der Bestimmungen der Regeln 3.10 und 12 der DRA-Satzung hat der DRA-Ausschuss die Befugnis durch ordentliche Beschlussfassung, von Zeit zu Zeit und jederzeit:

  1. (i)  Regeln und Vorschriften für das Verhalten von Spielern und/oder Mitgliedern und/oder anderen, die an die Regeln gebunden sind, aufzustellen und durchzusetzen, das der Association schaden bzw. sie in Verruf bringen oder den Dartsport in Verruf bringen könnte;
  2. (ii)  Regeln und Vorschriften für die Teilnahme von Spielern und/oder Mitgliedern und/oder anderen, die an die Regeln gebunden sind, aufzustellen und durchzusetzen sowie für das Verhalten bei Dartveranstaltungen;
  3. (iii)  Regeln und Vorschriften im Dartsport aufzustellen und durchzusetzen; und
  4. (iv)  Mitglieder und/oder Spieler und/oder andere, die an die Regeln gebunden sind, wegen Verstößen gegen jegliche Regeln und Vorschriften zu disziplinieren, die in

DRA-Wettkampfregeln 2019 – Ratifiziert vom DRA- Vorstand am 11.01.19

Übereinstimmung mit dieser Verordnung 13 aufgestellt wurden, und diesbezügliche Verfahren, Regeln und Vorschriften bereitzustellen.

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